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Heißer Sommer – viele Wespen und Hornissen!?

Tierarten sind gesetzlich geschützt – Wie verhalte ich mich richtig?

Das Umweltamt erreicht derzeit viele Anfragen zum Thema Wespen und Hornissen. Dabei ist die Liste der Vorurteile lang. Nach wie vor halten viele Menschen vor allem Hornissen für gefährlich. Aber diese Tiere sind harmlos und für den Naturhaushalt sehr nützlich.

In Deutschland gibt es einige hundert Wespenarten, deren größte Vertreterin die Hornisse (Vespa crabro) ist. Außerhalb ihres Nestbereiches handelt es sich um äußerst friedfertige Tiere, die bei Störungen größte Fluchtbereitschaft zeigen – kein Grund also zur Panik! Nur in sehr seltenen Fällen sticht eine Hornisse, weil sie bedrängt wird und sich verteidigt. Sehr friedlich ist auch die Sächsische Wespe (Dolichovespula saxonica). Diese verteidigt nur den unmittelbaren Nestbereich und geht – wie auch die Hornisse - nicht an süße Lebensmittel. Da sie gern auf Dachböden nistet, werden ihre im Durchmesser etwa 25 Zentimeter großen, grauen Nester häufig vom Menschen aus Unwissenheit und Furcht zerstört. Vereinfachend gilt: Diejenigen Wespenarten, die freihängende, gut sichtbare Nester bauen, sind für den Menschen ungefährlich – anders als etwa die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe (Vespula germanica und Vespula vulgaris), die in dunklen Hohlräumen, meist unterirdisch, nisten.

„Richtig ist, dass alle Wespenarten stechen können. Die Giftzusammensetzung ähnelt sich. Aber das Gift der gefürchteten Hornisse ist nicht gefährlicher als das anderer Wespen, auch die Giftmenge ist dieselbe. Aufpassen sollten die Bürgerinnen und Bürger, die eine Insektenallergie haben. Werden sie gestochen, sollte schnellstens ein Arzt zu Hilfe geholt werden, besonders bei einem Stich in die Mund- und Rachenregion. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, von einer Hornisse beim Essen oder Trinken in Mund oder Rachen gestochen zu werden. Hornissen ernähren sich von Fallobst, Nektar und Baumsäften. An ihre Brut verfüttern sie hauptsächlich Fliegen, Bremsen und weitere Insekten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schädlingsbekämpfung. Ein Hornissenvolk kann täglich etwa 500 Gramm Insekten vertilgen“, erklärt Christian König vom Umweltamt.

Auch für die anderen Wespenarten gibt der Naturschutzfachmann Tipps zum richtigen Verhalten: „Es ist ratsam, süße Nahrungsmittel im Freien abzudecken und nicht nach anfliegenden Tieren zu schlagen. Denn Wespen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch in unmittelbarer Nähe eines Nestes sollte man auf starke Gerüche, zum Beispiel durch Grillen, und auch auf Erschütterungen, wie beispielsweise durch Rasenmähen, verzichten.“

Generell unterliegen alle wildlebenden Tiere – also auch Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln – dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Paragraf 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass die Tiere nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen.

Für Hornissen, Wildbienen und Hummeln gilt: In bestimmten Fällen kann das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden als zuständige Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Verboten erteilen, wenn eine begründete Gefahr besteht. Befindet sich beispielsweise ein Hornissennest im Aufenthaltsbereich spielender Kinder oder ist die Terrasse aufgrund eines Nestes nicht mehr nutzbar, kann eine Umsiedlung oder – in Ausnahmefällen – die Beseitigung des Nestes in Erwägung gezogen werden. Grundsätzlich wird jedoch einer Vor-Ort-Lösung oder einer Umsiedlung des Nestes immer der Vorrang vor einer Beseitigung (mit Gift!) eingeräumt. Sowohl für eine Umsetzung als auch für eine Beseitigung wird ein Bescheid des Umweltamts benötigt. Dieser ist kostenpflichtig, wie auch die Umsetzungs- oder Beseitigungsaktion.

Da alle Wespenstaaten und daher auch die Hornissenstaaten einjährig sind und ihre Völker Anfang November absterben, sind ihre Nester ab diesem Zeitpunkt leer und werden auch im Folgejahr nicht neu besiedelt.