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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/06/pm_058.php 22.06.2018 16:31:22 Uhr 19.03.2024 06:31:46 Uhr

Verboten und gefährlich: Baden in den Springbrunnen

Auch wenn hochsommerliche Temperaturen noch so sehr dazu verlocken: Springbrunnen und Wasserspiele sind keine Bade- und Planschbecken.

In den Wasserbecken der Springbrunnen besteht eine große Verletzungsgefahr durch beispielsweise Überlaufkanten aus Stahl, Düsen und Scheinwerfer. Auch künstlerisch gestaltete Elemente, wie die Pusteblumen auf der Prager Straße oder am Albert-Wolf-Platz, können zu Verletzungen führen. Hinzu kommen Verletzungsgefahren durch Glasscherben und anderen Unrat, der in den Wasserbecken liegen kann.
Nicht zuletzt haben die Brunnen keine Badewasserqualität und werden auch nicht entsprechend überwacht.

Das Baden in Springbrunnen ist nicht nur unhygienisch und gefährlich, sondern auch verboten: Gemäß Polizeiverordnung Paragraf 12 Absatz e handelt es sich um eine zweckwidrige Nutzung der Anlage Springbrunnen oder Wasserspiel beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 17 Absatz 1 Punkt 18.