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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/02/pm_057.php 27.02.2018 14:01:21 Uhr 17.04.2024 00:18:59 Uhr

Helfen Sie, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern!

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden bittet Regeln zu beachten

Die Seuchenlage in Ost-Europa im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist besorgniserregend. Seit 2007 breitet sich das Virus in Richtung Westen aus. Auch hierzulande ist mit einer Einschleppung zu rechnen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden (VLÜA) weist auf diese akute Situation hin und bittet die Bevölkerung um Umsicht.

Im vergangenen Jahr kamen ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen in den europäischen Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen und erstmals in der Tschechischen Republik vor. Ursächlich werden die illegale Verfütterung von kontaminiertem Schweinefleisch sowie als Virusreservoir fungierende Wildschweine angenommen. Menschliche Aktivitäten sind der Grund für die Verbreitung über große Distanzen sowie für die Einschleppung in Hausschweinbestände. Aktuell stuft das Friedrich-Loeffler-Institut die Gefahr, dass die Tierseuche in Deutschland auftritt, als groß ein. Es besteht weder eine Gefahr für den Menschen noch für Haustierarten.

Ein Ausbruch in Deutschland hätte verheerende Folgen für die Tierbestände und die Wirtschaft, weshalb präventive Maßnahmen notwendig sind. Daher werden tot aufgefundene Wildschweine an der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) Sachsen untersucht. Dieses intensive Monitoring hilft beim sofortigen Erkennen der Tierseuche im Wildtierbestand und erlaubt ein schnelles Einleiten der Bekämpfung.
Folgende Regeln sollten Sie beachten:

  1. Lebensmittel dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Von virushaltigen Lebensmitteln geht eine hohe Ansteckungsgefahr aus.
  2. Entsorgen Sie Speiseabfälle sicher in verschlossenen Müllbehältern und keinesfalls am Wegesrand.
  3. Bringen Sie keine Wurst- und Fleischerzeugnisse (Schinken, Salami) aus osteuropäischen Ländern mit nach Deutschland. 
  4. Melden Sie tot aufgefundene Wildschweine sofort an die zuständige Veterinärbehörde.
  5. Achten Sie auf Hygiene bei der Jagd; besonders beim Jagdtourismus in betroffenen Gebieten müssen Schuhe, Kleidung und Geräte desinfiziert werden. 
  6. Schweinehalter sollten auf strikte Einhaltung bzw. Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen achten (siehe Schweinehaltungshygieneverordnung).
    a. Kontakt von Haus- zu Wildschweinen verhindern
    b. wildschweinsichere Lagerung der Futtermittel
    c. Personen- und Handhygiene beachten