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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/10/pm_030.php 20.10.2017 10:35:49 Uhr 19.03.2024 08:49:37 Uhr

Innovationsförderung: Landeshauptstadt Dresden unterstützt innovative Projekte – Bewerbung bis 3. November

Anträge

Anträge sind mit dem Betreff „Innovationsförderung" bis zum 3. November 2017 (Posteingangsstempel) an folgende Postanschrift zu richten:

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung
Abteilung Smart City
Postfach 120020
01001 Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden fördert künftig innovative Projekte von Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder ähnlichen Institutionen in der Landeshauptstadt Dresden. Dafür stehen 2017 mindestens 350 000 Euro zur Verfügung. Ab 23. Oktober bis 3. November können die Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Wirtschaftsförderung gestellt werden. Antragsberechtigt sind Gründer und Startups aus dem Hochtechnologiebereich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Dresden sowie Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU im Rahmen von Unternehmensverbünden.

„Wir wollen neuen Produkten zum kommerziellen Durchbruch verhelfen, neue Technologien zur Anwendung bringen und innovative Lösungen insbesondere für städtische Belange realisieren. Die Innovationsförderung sendet so auch ein positives Signal für die Gründung und Ansiedlung innovativer Unternehmen in Dresden“, sagt Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung.

Die Innovationsförderung bietet die Möglichkeit, Neuentwicklungen in den Anwendungsbereichen von Industrie 4.0, Smart City, modernen Energiesystemen oder neuen Materialien mit innovationsfreudigen Praxispartnern zur Anwendung zu bringen. Gefördert werden dementsprechend:

  • Demonstratoren, Referenzobjekte und Pilotprojekte im Stadtgebiet Dresden
  • innovative, gerade erst auf dem Markt eingeführte Produkte
  • Technologien und Dienstleistungen aus Schlüsseltechnologien
  • Smart-City-Anwendungen.

Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Die Fördersumme beträgt mindestens 10 000 Euro und maximal 100 000 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Ein Fachgremium bewertet die Anträge und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag. Über die Vergabe der Förderung entscheidet letztlich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden.
Die Fachförderrichtlinie Innovationsförderung wurde im Dresdner Amtsblatt 41/2017 vom 12. Oktober veröffentlicht.