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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/09/pm_112.php 29.09.2017 16:06:59 Uhr 25.04.2024 09:20:07 Uhr

Nutzungsuntersagung für Hochhaus Grunaer Straße

Gravierende brandschutztechnische Mängel liegen vor

Die Bauaufsicht der Landeshauptstadt Dresden hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Hochhaus Grunaer Straße 5 in Dresden befasst und heute zum Schutz der Mieter eine Nutzungsuntersagung verfügt. Diese wird mit einer hinreichend langen Frist versehen. Das Gebäude muss bis spätestens Ende Februar 2018 leergezogen und die Wohnnutzung aufgegeben werden. Die Fristsetzung eröffnet dem Eigentümer die Chance, seine Vermieterpflichten zu erfüllen, das heißt, sich um seine Mieter zu kümmern und die Umzüge gut koordiniert und geordnet ablaufen zu lassen.

Aufgrund fehlender Sanierungs-, Modernisierungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gibt es gravierende brandschutztechnische Mängel im Gebäude. Der nach der Sächsischen Bauordnung vorgeschriebene zweite Rettungsweg existiert nicht. Auch der erste Rettungsweg über Flure und Treppenhaus entspricht nicht den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung. In den öffentlichen Bereichen, die als Rettungsweg dienen, ist eine veraltete, zum Teil auch kaputte Elektroanlage vorhanden. Installationsschächte und -kanäle sind unzureichend ausgebildet, um Feuer und Rauchübertragung zu verhindern. Dies vor dem Hintergrund, dass es zuletzt am 25. Mai 2017 im Gebäude brannte.

„Es ist uns bewusst, dass dies für die Mieter keine einfache Situation darstellt“, beschreibt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die Situation. „Wir haben daher mit dem Sozialamt besprochen, wie wir als Stadt die Mieter unterstützen könnten, sofern der Eigentümer tatsächlich nicht wie geboten aktiv werden würde und wir aus Gründen der Sicherheit zu diesem letzten Mittel greifen müssten. Die Mieter werden wir genau darüber informieren. Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen ein ausführliches Schreiben mit Hinweisen, was die Nutzungsuntersagung für sie bedeutet und wo sie sich Rat holen können“, so Schmidt-Lamontain weiter. „Ich bin selbst in Kontakt mit dem Beauftragten des Eigentümers und führe in ein paar Tagen ein weiteres Gespräch mit ihm“, ergänzt Schmidt-Lamontain.

Für die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln ist grundsätzlich der Gebäudeeigentümer zuständig. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, muss die Bauaufsicht darüber wachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten sind. Die Bauaufsicht hat deshalb schon vor über einem Jahr brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen angeordnet, die vom Eigentümer aber alle nicht vollzogen worden sind.