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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/08/pm_070.php 24.08.2017 10:15:06 Uhr 16.04.2024 21:44:23 Uhr

Start der Briefwahl zur Bundestagswahl

Alternativen machen auch barrierefreies Wählen möglich

Bis zum 3. September 2017 erhalten die rund 430 000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September 2017. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt auch die Briefwahl.

Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen (Wahlscheinantrag)
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte können den Antrag
- über das Online-Antragsformular unter www.dresden.de/wahlen ab dem 18. August 2017,
- schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder
- persönlich im Briefwahlbüro, wo auch sofort vor Ort per Brief gewählt werden kann,
stellen. Mit einem Wahlschein können Wahlberechtigte außerdem in einem anderen Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.

Briefwahlunterlagen und Versand der Wahlbriefe
Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beginnt am 22. August 2017. Der Wähler erhält neben einem Merkblatt mit Hilfestellungen folgende Unterlagen zum Ausfüllen und Einreichen:
- einen amtlichen weißen Stimmzettel für den Wahlkreis (kombiniert mit einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag)
- einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt (kombiniert mit einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag)

Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands von der Deutschen Post AG übernommen und ist kostenfrei. Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 24. September 2017, 18 Uhr bei der angegeben Adresse eingegangen sind. Damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden dürfen.

Durchführung der „Briefwahl vor Ort“
Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Brief wählen wollen, können vom 28. August bis zum 22. September 2017 das Briefwahlbüro aufsuchen. Die Sofortbriefwahl ist an diesen Tagen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11 bis 15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Es ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.

Wahlberechtigte können auch eine andere Person beauftragen, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Der Wahlberechtigte muss dazu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Der Beauftragte, der die Unterlagen abholt, darf insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen. Die Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten, der die Unterlagen beantragen oder abholen lässt, muss deshalb ins Briefwahlbüro mitgebracht werden.

Barrierefrei Wählen und Unterstützung durch Hilfsperson
Neben dem Briefwahlbüro werden in diesem Jahr 242 von insgesamt 361 Wahllokalen barrierefrei zugänglich sein. Eine genaue Übersicht gibt der Wahllokalfinder im Themenstadtplan der Landeshauptstadt unter www.dresden.de/wahlen. Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.

Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen barrierefreien Wahllokal ihres Wahlkreises wählen. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, im Briefwahlbüro oder ab 18. August 2017 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen beantragt werden.

Für blinde und sehbehinderte Wähler wurde der Stimmzettel für die Verwendung einer Wahlschablone angefertigt. Diese ist entsprechend der Kontaktdaten auf der Wahlbenachrichtigung über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. zu beziehen.

Alternativ darf zur Unterstützung bei der Stimmabgabe eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine genommen werden. Diese muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie erlangt, geheim halten.

Bürgertelefon
Fragen rund um die Wahl beantwortet ab 21. August 2017 das Team des Bürgertelefons unter der Rufnummer 0351-4881120.