Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/06/pm_118.php 29.06.2017 16:58:58 Uhr 28.03.2024 18:58:27 Uhr

Mit Dresden-Pass günstiger in Dresden unterwegs sein

Städtisches Faltblatt informiert über Vorteile für Menschen mit kleinem Budget

Wer ein geringes Einkommen hat, der ist mit dem Dresden-Pass bis zu 50 Prozent günstiger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet unterwegs. Aber welche Ermäßigungen gelten beim Fahrkarten-Kauf genau? Auf welche sozialen Leistungen haben die Inhaber noch Anspruch? Gibt es Vorteile in Museen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen? Gilt der Dresden-Pass auch für Kinder oder Senioren? Und wie ist ein Dresden-Pass überhaupt zu bekommen?

Diese und weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden jetzt wieder aktuell anbietet. Unter dem Titel „Dresden-Pass – Soziale Leistungen für Sie“ liegt es kostenlos in den zuständigen Stellen des Sozialamtes – Bürgerstraße 63, Lübecker Straße 121, Hertzstraße 23 und Junghansstraße 2 – sowie im Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, aus. Es ist zusätzlich in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Ortsämter, Rathäuser und Ortschaften sowie vielen städtischen Beratungsstellen erhältlich. Das Faltblatt erscheint in neunter aktualisierter Auflage und wurde in 20 000 Exemplaren gedruckt. Auch im Internet ist es unter www.dresden.de/dresden-pass, zusammen mit weiteren nützlichen Informationen, veröffentlicht.

„Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darf nicht am Geldbeutel scheitern“, stellt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann klar. „Der Dresden-Pass schafft Perspektiven für Jung und Alt. Mädchen und Jungen aus Familien mit schmalem Budget erhalten bei Vorlage ihres Dresden-Passes zum Beispiel ein Freiexemplar vom Ferienpass. Damit können sie in den Sommerferien kostenfrei mit Bus und Bahn in Dresden unterwegs sein, haben freien Eintritt in Dresdner Museen oder können zum halben Preis in den Zoo“, so Kaufmann weiter.

Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können mit dem Dresden-Pass verschiedene Vergünstigungen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang gültig mit Verlängerungsoption. Er berechtigt beispielsweise zu Ermäßigungen beim Kauf von Fahrkarten der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Das Faltblatt zum Dresden-Pass informiert über Sozialtarife, Mobilitätszuschüsse und das Monatskarten-Abonnement. Schwerbehinderte Menschen oder Seniorinnen und Senioren über 65. Jahre mit Dresden-Pass können den kostenlosen Begleitservice der DVB AG nutzen.

Mit dem Dresden-Pass wird auch der Eintritt in bestimmte Museen, Theater, Konzert- und Veranstaltungshäuser, kommunale Sportstätten und Bäder sowie in den Zoo Dresden günstiger. Außerdem können mit Preisnachlass Angebote der Volkshochschule oder kostenfrei die Städtischen Bibliotheken genutzt werden. Kinder mit Dresden-Pass haben weitere Vorteile als den kostenfreien Ferienpass für die Sommerferien. So erhalten sie auch einen Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung, Ermäßigungen bei der Schülerbeförderung sowie kostenfreien Zugang zu den Kursen der JugendKunstschule Dresden.

Die grundlegenden Regelungen für den Dresden-Pass enthält die Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes, zuletzt veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2015 und ebenfalls nachzulesen im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass. Es handelt sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Derzeit gibt es rund 26 600 Personen mit Dresden-Pass, darunter etwa 7000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit weitere Anspruchsberechtigte davon profitieren können, macht das Faltblatt auf die Leistungen aufmerksam.