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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/05/pm_091.php 01.06.2017 08:42:19 Uhr 19.03.2024 12:42:04 Uhr

Behinderten-Interessenvertreter können bis 31. Mai Fördergelder beantragen

Noch bis zum 29. Mai können Interessenvertretungen für behinderte Menschen für dieses Jahr Fördermittel aus dem Partizipationsfonds des Bundes beantragen. „Damit sollen insbesondere Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden, Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten“, erklärt die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. „Finanzielle Unterstützung gibt es zum Beispiel für die Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien, für die Fortbildung von Personen, die in Selbstvertretungsorganisationen tätig sind, und für internationale Erfahrungsaustausche“, fügt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Sylvia Müller, hinzu.

Förderanträge können gestellt werden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat Va1, 11017 Berlin. Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Die Richtlinie und der Förderaufruf sind hier zu finden: www.bmas.de

Angebote für Menschen mit Behinderungen und den Dresdner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es unter www.dresden.de/fuer-alle