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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/05/pm_090.php 29.05.2017 09:06:44 Uhr 19.03.2024 08:35:54 Uhr

Betriebsruhe am Brückentag, 26. Mai

Am Freitag, 26. Mai, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes,
  • Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
  • Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes,
  • Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, zum Beispiel Museen und Theater,
  • Städtische Bibliotheken,
  • Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes,
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes
  • Einrichtungen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, zum Beispiel die Energieverbundarena,
  • Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen.
  • Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt.
  • Die städtischen Kindertageseinrichtungen halten keine Betriebsruhe und sichern die Betreuungszeiten ab.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die durch diese Organisationseinheiten angebotenen Dienstleistungen während der Sprechzeiten in Anspruch nehmen.