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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/05/pm_036.php 15.05.2017 16:36:52 Uhr 28.03.2024 13:04:55 Uhr

BRN: Anträge auch nach dem 5. Mai möglich

Sondernutzungsanträge für die Bunte Republik Neustadt können auch nach dem 5. Mai gestellt werden. Darauf weist das Straßen- und Tiefbauamt hin.
In der öffentlichen Bekanntmachung zur Erlaubnispraxis für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt 2017 war zunächst dazu aufgefordert worden, Sondernutzungsanträge für die Benutzung der öffentlichen Straßen im Festgebiet bis zum 5. Mai 2017 einzureichen, um die fristgerechte Entscheidung über den Sondernutzungsantrag sicher stellen zu können.

Die Sondernutzungsanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, wobei alle bis zum 5. Mai 2017 bei der Landeshauptstadt Dresden vollständig eingegangen Anträge als gleichzeitig gestellt gewertet werden.

Das Straßen- und Tiefbauamt weist aus gegebenem Anlass ausdrücklich darauf hin, dass als Posteingang der Tag des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen, das heißt bei Nachsendungen der Tag der Vervollständigung, als Posteingang gilt.