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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/04/pm_062.php 24.04.2017 10:42:03 Uhr 20.04.2024 12:59:54 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamts lädt zu einem Informationsabend rund um Vollmachten und Betreuungsverfügungen ein, am Dienstag, 2. Mai, 18.30 Uhr, Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309. Da die Platzkapazität begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 gebeten.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.