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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/04/pm_004.php 06.04.2017 08:24:13 Uhr 20.04.2024 13:34:49 Uhr

Rechnungsprüfer legen Jahresabschluss 2015 vor

Im Beisein des Bürgermeisters Dr. Peter Lames stellte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herbert Gehring, Montag, 3. April 2017, den vorliegende Schlussbericht 2015 vor. Er besteht aus den Teilen: Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes.
„Die Verantwortung für die städtische Finanzwirtschaft liegt nicht ausschließlich beim Beigeordneten für Finanzen und zusätzlich seit Kurzem bei der Fachbediensteten für das Finanzwesen, sondern sie liegt bei allen Beigeordneten. Sie alle verfügen über hohe Budgets. Am Tisch des Oberbürgermeisters habe ich die Beigeordneten gebeten, Ihre Ämter und Einrichtungen zu beauftragen und auch entsprechend zu überwachen, die von uns niedergeschriebenen Feststellungen zu berücksichtigen und unsere Forderungen umzusetzen. Eine transparente und effektive städtische Finanzwirtschaft ist unser gemeinsames Ziel“, so Herbert Gehring, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.

Herbert Gehring zu den Schwerpunkten der Prüfung des Jahresabschlusses 2015:
Die Eckzahlen für 2015: Das Bilanzvermögen hat sich um 173 Millionen auf 4,5 Milliarden Euro erhöht. Das Anlagevermögen hat sich um 199,7 Millionen Euro auf 3,9 Milliarden Euro erhöht. Die Eigenkapitalquote ist im Berichtszeitraum von 68,4 Prozent auf 68,6 Prozent gestiegen. Die Liquidität betrug zum 31. Dezember 2015 457,9 Millionen Euro. Die investiven Budgetreste sind im Berichtszeitraum um etwa 13 Millionen Euro auf 238,5 Millionen Euro gestiegen.

Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen sind auf Seite 11 unter Nr. 6 des Berichtes aufgeführt. Drei dieser Feststellungen wurden von uns bereits im letzten Bericht dargestellt. Dazu im Einzelnen:

Endabrechnung fertiggestellter Baumaßnahmen: Zum 31. Dezember 2015 betrugen die „Anlagen im Bau“ rund 308 Millionen Euro (zum 31. Dezember 2014 rd. 287 Mio. Euro). Die Prüfung hat ergeben, dass in diesem Betrag wertmäßig Baumaßnahmen in Höhe von mindestens 70 Millionen Euro enthalten sind, die bereits fertiggestellt sind, aber nicht aktiviert wurden. Die fertigen Sachanlagen der Stadt sind deshalb zu niedrig dargestellt. In der Ergebnisrechnung fehlen damit die entsprechend notwendigen Abschreibungen.

Sonderposten für kommunales Vorsorgevermögen: Das Vorsorgevermögen wurde, nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, im Jahr 2015 aufgelöst, sondern soll erst 2016 aufgelöst werden.

Umsetzung von Forderungen aus der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz – EÖB: Am 29. August 2016 hat die Landesdirektion den Abschluss der überörtlichen Prüfung der EÖB bestätigt. Unabhängig davon sind sowohl aus der örtlichen als auch aus der überörtlichen Prüfung noch Feststellungen offen, die Berichtigungen der EÖB erfordern. „Ich weise mit Nachdruck daraufhin (Forderung auf Seite 106), dass die Mängel, die im Rahmen der örtlichen Prüfung von uns festgestellt wurden, unter Wesentlichkeitsaspekten spätestens mit dem Jahresabschluss 2017 zu bereinigen sind“, so Gehring.

Grafische Darstellung Ausgabeermächtigung für Investitionen 2013-2016
Grafik Bestand an liquiden Mitteln 2208 - 2015

Investive Budgetreste: Die Abbildung auf Seite 95 des Berichtes wird hier um weitere Informationen ergänzt dargestellt:

„Es wird deutlich, dass es der Verwaltung nicht gelingt, die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Von unserer Seite wurden schon mehrfach Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation gemacht. Die hohen investiven Budgetüberschüsse sind der Hauptgrund für den permanent hohen Bestand an liquiden Mitteln, der zum 31. Dezember 2015 457,8 Mio. Euro betrug. Der folgenden Übersicht kann zwar entnommen werden, dass sich der Bestand der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr reduziert hat, eine generell sinkende Tendenz lässt sich daraus aber nicht ableiten“, so Gehring weiter.

Gehring fordert: „Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die bestehenden Reste abzubauen und möglichst keine neuen Reste entstehen zu lassen, um die Beschlüsse des Stadtrates zeitnah umsetzen zu können und um zu verhindern, dass der Landeshauptstadt durch die andauernde Überliquidität inflationsbedingte Verluste oder unnötige Kosten durch mögliche Verwahrentgelte der Banken entstehen“.

Fünf Jahre „Neues kommunales Finanzwesen“ nach doppischen Grundsätzen
Mit dem Jahresabschluss 2015 hat die Landeshauptstadt Dresden das fünfte Jahre im „Neuen kommunalen Finanzwesen“ abgeschlossen. Aus Sicht des RPA ist aber weder der Stadtrat noch die Stadtverwaltung durchgängig in der „kommunalen Doppik“ angekommen. In den vorgeschriebenen und auch vorhandenen Rechnungswerken wird zwar das neue Finanzwesen abgebildet, gedacht und gehandelt wird allerdings oft immer noch nach kameralen Grundsätzen. Es sollte überlegt werden, ob zur Entlastung der Ämter und Dienststellen die Buchführung zumindest teilweise zentralisiert werden könnte. Die „neue“ Finanzsoftware ist nach fünf Jahren (dieser Zustand hält derzeit noch an) immer noch nicht zertifiziert.