Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/03/pm_062.php 29.03.2017 11:08:06 Uhr 25.04.2024 07:00:53 Uhr

Geflügelpest: Aus Sperrbezirk wird Beobachtungsgebiet

Nach Feststellung der Geflügelpest bei insgesamt 19 Wildvögeln verteilt auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am 6. März 2017 das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk erklärt.
Frühestens nach einer 21-Tage-Frist, ohne einen weiteren Vogelgrippe-Fall, kann ein Geflügelpest-Sperrbezirk wieder aufgehoben werden. Da in diesem Zeitraum keine neuen positiven Befunde innerhalb Dresdens zu verzeichnen waren, wird der Sperrbezirk ab 23. März 2017 aufgehoben. Dann wechselt der betroffene Bereich den Status zum Beobachtungsgebiet. In diesem gelten noch Einschränkungen für die Geflügelhaltung.

Die Aufhebung der allgemeinen landesweiten Stallpflicht findet in Dresden vorerst noch keine Anwendung. Auch die hohen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sind weiterhin einzuhalten. Sollten neue Todesfälle folgen, verlangt die Geflügelpestverordnung die erneute Bildung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet mit entsprechenden Aufstallpflichten und Maßnahmen. Die Sperrfristen verlängern sich dann dementsprechend für das betroffene Gebiet.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung steht im Amtsblatt-Nr. 12/2017, veröffentlicht am 23. März 2017.