Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/01/pm_066.php 26.01.2017 08:22:49 Uhr 19.04.2024 23:17:14 Uhr

Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden

Bei einer am Elbufer in Dresden-Kaditz tot aufgefundenen Stockente sowie bei zwei Graugänsen,
die in Radebeul und Moritzburg gefunden wurden, ist am 18. Januar 2017 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) der Verdacht auf H5N8 bestätigt worden.

Damit ist ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest, der das Stadtgebiet Dresden betrifft, amtlich festgestellt. Die zuständige Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)  hat die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen (Durchsetzung der Auflagen im Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk, wie zum Beispiel die Durchsetzung der Aufstallungspflicht) aufgenommen.

Um die Fundorte ist ein gemeinsamer Sperrbezirk (Fundorte Dresden und Radebeul) und ein gemeinsames Beobachtungsgebiet (Fundorte Dresden, Radebeul und Moritzburg) eingerichtet worden, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Diese Areale betreffen einen großen Teil des Stadtgebietes von Dresden.
Ungeachtet dessen besteht auch weiterhin die landesweite Aufstallungspflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nach der Anordnung der Landesdirektion Sachsen vom 14. November 2016.
Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass das Beobachtungsgebiet von den Ausbrüchen am Pratzschwitzer See in Pirna ebenfalls bis zum 23. Januar 2017 aufrecht erhalten werden muss.

Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden? 

Wer tote Tiere – und jetzt insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese bitte nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-501210 ist ständig besetzt, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusammen, um die Tierkörper zu entfernen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies dient dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Im Sperrbezirk ist weiterhin alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Das Verbringungsverbot von lebenden Vögeln und Brut-Eiern ist zu beachten.

Was ist mit Hunden und Katzen in Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet?  

Wichtig ist weiterhin, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei laufen zu lassen. Es besteht die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche durch unsere Haustiere.

Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden? 

Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für den Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.

Wo bekommt man weitere Informationen?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt stellt alle aktuellen Informationen online unter www.dresden.de/gefluegelpest bereit. Es wird an alle Tierhalter und Bürger appelliert, durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest beizutragen.

Für Bürger, die sich darüber informieren möchten, ob sich ihre Tierhaltung in einem der Restriktionsgebiete befindet, arbeitet die Stadt Dresden aktuell an einer Möglichkeit sich im Themenstadtplan (http://stadtplan.dresden.de) unter "Themen/Aktuelles/Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Geflügelpest H5N8 01/2017" zu informieren. Es besteht dann die Möglichkeit über die Funktion Adresssuche den genauen Standort zu filtern.