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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/01/pm_011.php 05.01.2017 14:50:00 Uhr 29.03.2024 10:21:35 Uhr

Wenn Schnee und Eisglätte die Müllabfuhr behindern

So können die Bürgerinnen und Bürger helfen

Die derzeitigen Witterungsbedingungen stellen die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen vor besondere Herausforderungen. „Wir bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger vorbeugend einige Dinge zu beachten, damit es nicht zu Einschränkungen und Ausfällen bei der Abfallentsorgung kommt“, betont Dagmar Kuklinski, Abteilungsleiterin Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Folgende witterungsbedingte Probleme gibt es:

  • Straßen, die nicht ausreichend vom Schnee beräumt und abgestumpft sind, können von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren werden.
  • Werden bei größeren Schneemengen Wälle am Straßenrand aufgetürmt, stehen parkende Autos näher zur Fahrbahnmitte. Für die ungehinderte Durchfahrt benötigt ein Entsorgungsfahrzeug eine Fahrspurbreite von mindestens 3,25 Meter.
  • Nicht oder nicht ausreichend vom Schnee befreite Standplätze und Transportwege auf den Wohngrundstücken erschweren den Behältertransport.


Und so können die Bürgerinnen und Bürger mithelfen:

  • Schneeräumen gehört zur Anliegerpflicht. Der Schnee sollte aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Für den ungehinderten Abfallbehältertransport ist zudem ein Durchbruch des Schneewalls auf dem Gehweg bis zum Straßenrand nötig.
  • Feuchte Bioabfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden, damit sie nicht in der Tonne anfrieren. Die Biotonne kann sonst eventuell nicht vollständig geleert werden.
  • Für den Fall witterungsbedingter Störungen bei der Abfuhr sollten sich die Bürgerinnen und Bürger mit gebührenpflichtigen Restabfall- und gebührenfreien Gelben Säcken bevorraten. Informationen zu Bezugsquellen gibt es im Abfallratgeber bzw. unter www.dresden/abfall (FAQ). Die gefüllten Säcke müssen solange zwischengelagert werden, bis die Abfallentsorgung wieder störungsfrei erfolgt. Die Säcke können dann am regulären Entleerungstag neben den jeweiligen Abfallbehälter gestellt werden.
  • Kann ein Abfallbehälter-Standplatz nicht angefahren werden, kann er nach Absprache mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen und Kennzeichnung des Behälters an einem vereinbarten Ort (aus Nebenstraßen heraus) bereitgestellt werden.
  • Außer in den vorgesehenen Säcken dürfen keine Abfälle und Wertstoffe neben den Abfallbehältern und Wertstoffcontainern abgestellt werden, dies behindert zudem die Abfuhr zusätzlich.