Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/01/pm_008.php 04.01.2017 13:28:28 Uhr 20.04.2024 14:53:59 Uhr

Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Wie viele Ankünfte gab es im Dezember 2016?

Im Dezember 2016 hat die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen.

Wie viele Menschen hat die Landeshauptstadt Dresden 2016 aufgenommen?

Im gesamten Jahr 2016 hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 1 839 Personen aufgenommen und untergebracht. Die Menschen stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (546 Personen), Afghanistan (352), dem Irak (175), der Russischen Föderation (141) und Libyen (113).
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 4 178 Personen zur Unterbringung an die Landeshauptstadt Dresden zugewiesen.

Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt untergebracht?

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum Stichtag 30. Dezember 2016 insgesamt 4 797 Personen erfasst. Im Vergleich dazu waren es zum 29. April 2016 insgesamt 5 766 Personen und zum 30. November 2016 insgesamt 5 009 Personen.
Von den erfassten Personen hat die Landeshauptstadt Dresden 4 375 Personen in Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheimen untergebracht.
Die meisten Flüchtlinge lebten in den Ortsamtsbereichen Cotta (1 118 Personen), Prohlis (1 014), Plauen (662), Neustadt (477) und Altstadt (442).
Im Hinblick auf die Altersstruktur aller erfassten Personen bilden die „25-49-Jährigen“ mit 2.288 Personen die größte Gruppe, gefolgt von der Gruppe der „18-24-Jährigen“ mit 1.266 Personen und der Gruppe der „0-17-Jährigen“ mit 1.045 Personen. 74,8 Prozent aller untergebrachten Personen sind männlichen Geschlechts.

Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?

Die Landeshauptstadt Dresden verfügte zum Stichtag 30. Dezember 2016 im Bereich der Arbeitsgelegenheiten über insgesamt 403 Plätze. Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsgelegenheiten sind vielfältig, wie beispielsweise Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Arbeiten im Bereich der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, des Umweltschutzes und Umweltpflege sowie die Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen.

Wie können Dresdnerinnen und Dresdner helfen? 

Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.