Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/12/pm_027.php 14.12.2016 09:32:54 Uhr 28.03.2024 15:34:04 Uhr

Errichtung von Fahrradbügeln im öffentlichen Verkehrsraum

Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden und anderen Interessenten wird umgesetzt

Ab sofort ist es möglich, fest eingebaute Fahrradbügel durch das Straßen- und Tiefbauamt errichten zu lassen. Voraussetzungen dafür sind ein Antrag und eine Fläche, die von der Stadt unterhalten wird. Dafür wichtige Informationen, Muster und Formblätter stehen im Internet unter www.dresden.de unter dem Suchwort „Fahrradbügel“.

Nach Antragstellung prüft das Straßen- und Tiefbauamt, ob eine Durchführung und die laufende Instandhaltung zulässig ist. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin verpflichtet sich im Gegenzug, das Material und die Montage mit einem Betrag von 160 Euro pro Fahrradbügel zu finanzieren.
Diese unbürokratische Möglichkeit basiert auf einen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich in Leipzig angewendet. Dieses sollte für die Landeshauptstadt Dresden adaptiert werden.