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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/10/pm_033.php 19.10.2016 11:10:49 Uhr 28.03.2024 15:39:43 Uhr

Laubentsorgung: Zuständigkeiten, Entsorgungsvarianten, Kosten

Straße mit Laub

Im Herbst fallen nach und nach wieder größere Laubmengen an. Die Stadtverwaltung entfernt das Laub der Straßenbäume von rund 40 Prozent der Straßen und zehn Prozent der Gehwege im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung. Für die Beseitigung des Straßenbaumlaubes von den restlichen Flächen sind jeweils die Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie müssen die an ihren Grundstücken angrenzenden Straßen, Wege und Plätze sowie alle dazugehörenden Flächen reinigen, wenn diese nicht oder nur teilweise an die öffentliche Reinigung angeschlossen sind. Straßenbaumlaub kann bis zum 20. Dezember 2016 gebührenfrei bei den im Auftrag der Stadtverwaltung betriebenen acht Wertstoffhöfen und sieben Grünabfallannahmestellen abgeben werden. „Bitte entfernen Sie das Laub rechtzeitig und regelmäßig, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt. Bei Eintreten eines Schadensfalles haften die Grundstückseigentümer“, appelliert Dagmar Kuklinski, Abteilungsleiterin für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Haus- und Kleingartenbesitzer können alles andere bei ihnen anfallende Laub gegen eine Gebühr bei den städtischen Sammelstellen abgeben. Pro 0,2 Kubikmeter sind 0,50 Euro und bei mehr als einem Kubikmeter 2,75 Euro pro angefangenem Kubikmeter zu zahlen. Von der Miniermotte befallenes Rosskastanienlaub wird gebührenfrei angenommen. Des Weiteren ist das Kompostieren des Laubes auf dem eigenem Grundstück oder das Entsorgen in der Biotonne möglich. Verboten ist jedoch das Verbrennen und das illegale Ablagern im öffentlichen Raum.

Alle Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen stehen im Abfallratgeber, im Internet unter www.dresden.de/abfall und gibt das Abfall-Info-Telefon 0351-4889633 bekannt. Eine Übersicht der zur öffentlichen Straßenreinigung gehörenden Flächen und weitere Informationen zu den Anliegerpflichten bei der Straßenreinigung stehen unter www.dresden.de/strassenreinigung.