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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/09/pm_095.php 28.09.2016 14:08:38 Uhr 19.04.2024 21:05:41 Uhr

Tag der Deutschen Einheit: Antragsfrist für Einfahrt ins Festgelände verlängert

Sondergenehmigungen, mit denen Anwohner und Anlieger vom 1. bis 3. Oktober außerhalb der Veranstaltungszeiten (zwischen 24 und 10 Uhr) in das Festgelände fahren dürfen, können bis zum 27. September beantragt werden.

Dafür hat die Landeshauptstadt Dresden ein Onlineformular unter der Adresse www.dresden.de/genehmigungTdDE2016 eingerichtet.

Anträge können auch formlos per Post gestellt werden. Die Postanschrift lautet:

Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll,
PF 12 00 20, 01001 Dresden.

Anzugeben sind Vor- und Nachname, Wohnanschrift sowie das Kennzeichen des Fahrzeuges. Erteilte Sondergenehmigungen können vom 28. bis 30. September 2016 jeweils von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 19 Uhr im Bürgerbüro Rathaus abgeholt werden (An der Kreuzkirche 6, Zugang über Schulgasse). Zusätzliche Termine können vereinbart werden über Telefon 0351-5641070 oder E-Mail an Buergerfest.TdDE2016@sk.sachsen.de. Wer die Sondergenehmigung abholt, muss ein Personalausweis-Dokument als Identitätsnachweis vorzeigen.

Sondergenehmigungen für gewerbliche Anlieger

Anträge von gewerblichen Anliegern sind zentral an das City Management Dresden über die E-Mail-Adresse info@cm-dresden.de oder per Post an

City Management Dresden e.V.,
An der Kreuzkirche 6, 
01067 Dresden,

zu richten. Der formlose Antrag muss Angaben darüber enthalten, welche Einrichtung (einschließlich von Kontaktdaten), zu welchen Zeiten (ungefähre Zufahrtszeit, Verweildauer und Abfahrtszeit) und mit welchem Fahrzeug (Fahrzeugtyp und Kennzeichen) angefahren wird.

Wann ist gesperrt?

Während der Feierlichkeiten vom 1. bis 3. Oktober 2016 ist jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 24 Uhr eine Zufahrt in das bzw. eine Ausfahrt aus dem Festgelände nicht möglich. Außerhalb der Veranstaltungszeiten, also zwischen 24 Uhr und 10 Uhr, können Anwohner und Anlieger zeitlich begrenzt in das Festgebiet hinein- oder aus ihm herausfahren. Dazu müssen die festgelegten Zufahrtspunkte genutzt und dem Ordnungsdienst die Sondergenehmigung und ein Personalausweis gezeigt werden. Die Dresdner Verkehrsbetriebe ändern die Linienführung und informieren darüber unter www.dvb.de.
Auf der Wilsdruffer Straße wird im Abschnitt Schloßstraße bis Postplatz ab 1. Oktober 2016, 4 Uhr, keine Zu- und Ausfahrt mehr möglich sein. Gegebenenfalls kommt hier eine rückseitige Zuwegung in Betracht.
Am 3. Oktober wird es in der Zeit von 24 Uhr bis voraussichtlich 15 Uhr zu zusätzlichen Beeinträchtigungen auf dem Neumarkt, dem Theaterplatz sowie dem Internationalen Congress Center Dresden kommen. Dann finden der Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in der Semperoper sowie der Empfang des Bundespräsidenten im ICC statt. Beide Veranstaltungen erfordern erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.

Welches Gebiet ist betroffen?

Der von Verkehrsbehinderungen betroffene Teil des Festgebietes wird von Terrassenufer, St. Petersburger Straße, Dr.-Külz-Ring, Seestraße, Wilsdruffer Straße, Postplatz, Ostra-Allee, Am Zwingerteich und dem Bernhard-von-Lindenau-Platz umschlossen. Alle Orte innerhalb dieses Gebietes dürfen nur von festen Zufahrtspunkten aus angefahren werden. In der Prager Straße hingegen bleiben die Ladengeschäfte erreichbar. Hier wird es wird zu keinen außergewöhnlichen Einschränkungen in Bezug auf Parkmöglichkeiten, An- oder Abfahrten kommen.

Einschränkungen während des Auf- und Abbaus

Während des Auf- und Abbaus ist eine Zufahrt in das Festgebiet für jedermann nur eingeschränkt möglich, etwa mit Schrittgeschwindigkeit, eingeschalteter Warnblinkanalage, erhöhter Aufmerksamkeit für die laufenden Arbeiten und ähnlichem. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten. Die Aufbauarbeiten dauern vom 20. September bis 1. Oktober um 10 Uhr. Die Abbauarbeiten beginnen am 3. Oktober um 24 Uhr und enden am 6. Oktober. Die Wilsdruffer Straße ist ab dem 26. September 2016 bis einschließlich 6. Oktober für den Straßenverkehr gesperrt. Straßenbahnen und Busse werden umgeleitet. Die geänderte Streckenführung und Fahrpläne stehen unter www.dvb.de. Eine eingeschränkte Nutzung für den Liefer- und Entsorgungsverkehr in abgestimmten Zeiten bleibt möglich.

Kontakt für Fragen

Die Sächsische Staatskanzlei hat für alle Fragen rund um das Bürgerfest folgende Kontaktmöglichkeiten eingerichtet:

Telefon 0351-5641070
E-Mail: Buergerfest.TdDE2016@sk.sachsen.de.

Diese stehen bis 30. September montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr sowie vom 1. bis 3. Oktober 2016 von 10 bis 20 Uhr zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen ist Veranstalter der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Auf der Internetseite www.tag-der-deutschen-einheit.de stehen alle Informationen zu Programm und Festgebiet.

Umleitungs-/ Übersichtsplan (zur größeren Darstellung bitte anklicken)