Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/07/pm_066.php 27.07.2016 16:10:55 Uhr 25.04.2024 23:36:37 Uhr |
Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen
Bedarf sinkt, aber die Landeshauptstadt bleibt flexibel
Ankünfte in dieser Woche:
In der 30. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 29. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen 54 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zugewiesen.
Entwicklung seit Anfang 2016:
Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der 30. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 1.382 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Die Menschen stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (493 Personen), Afghanistan (318 Personen) und dem Irak (124 Personen), und sie sind in Übergangswohnheimen sowie in Gewährleistungswohnungen innerhalb des Stadtgebietes untergebracht.
Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?
Die Landeshauptstadt Dresden hat aktuell insgesamt 43 Maßnahmen mit 422 Arbeitsgelegenheiten für Flücht-linge geschaffen. Träger der Maßnahmen sind u. a. das Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V., Diakonische Werk - Stadtmission Dresden, Jugend Arbeit Bildung e. V., Gemeinnützige Gesellschaft Striesen Pentacon e. V. , Arbeiterwohlfahrt Sachsen und andere Vereine. Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig, wie zum Beispiel Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen in Dresden, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor und Nachbereitung von Ausstellungen.
Wie können Bürger helfen:
Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.
Das Sonderspendenkonto lautet:
Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder
Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.
Weitere Informationen
-
Hilfe und Engagement
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten, wie Sie sich für Flüchtlinge engagieren können.
-
Asylinformationen des Freistaates Sachsen
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten, wie Sie sich für Flüchtlinge engagieren können.
-
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und den Flüchtlingsschutz.