Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/07/pm_044.php 27.07.2016 12:31:34 Uhr 26.04.2024 01:15:27 Uhr

Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:

In der 29. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen 54 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 28. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zugewiesen.

Land Summe F K M
Afghanistan 11 2 5 4
Indien 2 2
Irak 3 3
Iran 2 2
Libanon 3 3
Libyen 2 2
Pakistan 1 1
Russische Föderation 14 4 7 3
Sonst. Asiatische 1 1
Staatenlos 4 4
Syrien 11 2 1 8
Gesamt 54 9 13 32

Entwicklung seit Anfang 2016:

Seit 1. Januar 2016 bis einschließlich der 29. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 382 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Die Menschen stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (493 Personen), Afghanistan (318 Personen) und dem Irak (124 Personen).

Aktuell sind 3 329 Geflüchtete in von der Landeshauptstadt Dresden bereitgestellten Wohnungen untergebracht (Stand 30.06.2016). Davon sind 348 Personen in Wohnungen untergebracht, die von privaten Vermietern zur Verfügung gestellt werden.
1 763 Personen wohnen in Gemeinschaftsunterkünften.
Die Unterkünfte sind mit 35 (Objekt Tharandter Straße 8) bis 230 Menschen (Strehlener Straße 20) belegt.

Wie ist der Stand bei den Turnhallen?

Die drei Turnhallen Schleiermacherstraße, Ginsterstraße und Mengsstraße/Thäterstraße wurden Anfang Mai geräumt.
Die Turnhalle Schleiermacherstraße wurde im Zuge eines neuen Schulbauprojektes abgerissen.
Für die Wiedernutzung der beiden Turnhallen Ginster- und Thäterstraße wurden durch das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung Renovierungsarbeiten durchgeführt. Insgesamt wurden dafür etwa 40 000 Euro aufgewendet. Der Umfang der Renovierung beinhaltete im Wesentlichen folgende Arbeiten: Trockenbauarbeiten, Rückbau der mobilen Brandmeldeanlage, Rückbau des Baustromverteilers für die Container, teilweiser Rückbau der zusätzlich angebrachten Steckdosenleisten in der Halle, Rückbau der Trinkwasserleitung für den Waschmaschinen- und Sanitärcontainer, Wanddurchbrüche wieder verschlossen, Austausch von sechs defekten Türen im Innenbereich, streichen aller Wände, Grundreinigung der Halle, Reparatur des Sportbodens/Parkettarbeiten.
Seit dem 6. Juni 2016 steht die Sporthalle Thäterstraße den Vereinen wieder zur Verfügung und wird regelmäßig genutzt. Bei der Sporthalle Ginsterstraße ist das seit dem 27. Juni 2016 der Fall.

Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit. Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?

Die Landeshauptstadt Dresden hat aktuell insgesamt 43 Maßnahmen mit zusammen 422 Arbeitsgelegenheiten für Flücht-linge geschaffen. Träger der Maßnahmen sind u. a. das Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V. , Diakonische Werk - Stadtmission Dresden, Jugend Arbeit Bildung e. V., Gemeinnützige Gesellschaft Striesen Pentacon e. V. , Arbeiterwohlfahrt Sachsen und andere Vereine. Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig, wie zum Beispiel Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen in Dresden, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor und Nachbereitung von Ausstellungen.

Wie können Bürger helfen:

Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.