Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/06/pm_035.php 07.06.2016 15:54:24 Uhr 29.03.2024 16:05:01 Uhr

Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Merkmal unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Ankünfte in dieser Woche:

In der 23. Kalenderwoche weist die Landesdirektion Sachsen keine Personen an die Landeshauptstadt Dresden zu. In der vergangenen, der 22. Kalenderwoche hat die Landeshauptstadt Dresden 49 Personen aufgenommen.

Entwicklung seit Anfang 2016:

Seit dem 1. Januar 2016 bis einschließlich der 23. Kalenderwoche hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 267 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Diese stammen schwerpunktmäßig aus Syrien (472 Personen), Afghanistan (300 Personen) und Irak (116 Personen).

Unterbringung asylsuchender Menschen:

Der Stadtrat hat im Dezember 2015 im Rahmen des „Maßnahmepaket II“ den Umbau der ehemaligen Schule im Objekt Ginsterstraße 3 beschlossen. Das Übergangswohnheim sollte Platz für bis zu 300 Menschen bieten. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen verfolgt die Landeshauptstadt Dresden diesen Beschluss nicht weiter. Das Haus wird künftig als Auslagerungsstandort für Schulen genutzt, die saniert werden.

Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit. Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?

Die Landeshauptstadt Dresden hat aktuell insgesamt 41 Maßnahmen mit zusammen 398 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge geschaffen. Träger der Maßnahmen sind u. a. das Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e.V. , Jugend Arbeit Bildung e.V., Gemeinnützige Gesellschaft Striesen Pentacon e.V., Arbeiterwohlfahrt Sachsen und andere Vereine. Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig, wie zum Beispiel Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen in Dresden, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor und Nachbereitung von Ausstellungen.

Veranstaltungen zum Thema Asyl:

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer oder Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-Migration.

Wie können Bürger helfen:

Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.