Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/10/pm_081.php 04.11.2015 09:57:24 Uhr 24.04.2024 23:58:27 Uhr

STESAD erwirbt das ehemalige Hotel „Prinz Eugen“

Nutzung als Asylbewerberunterkunft ab Ende des Jahres

Die städtische Tochter STESAD hat in ihrer gestrigen Aufsichtsratssitzung mehrheitlich beschlossen, das ehemalige Hotel Prinz Eugen von einem privaten Eigentümer zu erwerben und der Stadt im Wege der Weitervermietung als Unterbringungsmöglichkeit für Asylbewerber zu Verfügung zu stellen. Damit wird der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2014 umgesetzt, der bereits verschiedene Maßnahmen zur bedarfsgerechten Unterbringung von Asylbewerbern in der Landeshauptstadt Dresden auf den Weg gebracht hat. In diesem Beschluss war die Anmietung des Prinz Eugen enthalten.

Das Objekt war im Vorfeld sowohl vom Sozialamt als auch von der STESAD auf die geplante Nutzung hin untersucht worden, so dass umgehend alle notwendigen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden konnten. Da das Objekt keine größeren Umbauten benötigt und umgehend bezugsfertig ist, kann die Stadt nach Erwerb und Eintragung ins Grundbuch ab Ende des Jahres 47 Zimmer für etwa 115 asylsuchende Menschen bereitstellen. Aufgrund der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen wird über eine spätere Nachnutzung des Objektes zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Dennoch wird das Objekt langfristig auch dem sozialen Wohnungsbedarf in Dresden zur Verfügung stehen können.

Über die Kaufpreissumme wurde vorläufig Stillschweigen vereinbart. Die Stadt plant in den nächsten Tagen in einer Bürgerversammlung vor Ort, Details zum Erwerb und der Nutzung bekannt zu geben. In dieser Bürgerversammlung werden auch das Betreiber- und Sicherheitskonzept erläutert werden. Ein Tag der offenen Tür ist für einen späteren Zeitpunkt geplant.

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten. Dresden erhielt als Erstzuweisung seit Januar 2015 bis einschließlich 23. Oktober 2015 insgesamt 2256 Menschen. Sie sind in verschiedenen Objekten innerhalb des Stadtgebietes untergebracht. Die Landeshauptstadt verfügt derzeit über 16 Heime mit 1153 Plätzen und 439 Wohnungen mit 2642 Plätzen sowie drei derzeit in Betrieb genommene Interimsstandorte mit derzeit 169 Plätzen (Turnhallen) an den Standorten Ginsterstraße (59 Plätze), Schleiermacherstraße (70 Plätze) und Thäterstraße (40 Plätze).