Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/haushalt-erklaert.php 04.09.2026 11:28:53 Uhr 12.10.2026 17:58:30 Uhr

Haushalt erklärt

Wie erstellt die Landeshauptstadt Dresden ihren Haushalt? Woher kommen die Einnahmen und wofür wird das Geld ausgegeben? Und wer entscheidet darüber?

Das Fundament

In Deutschland ist die staatliche Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen (Städte und Gemeinden) aufgeteilt. Die Kommunen haben dabei eine zentrale Rolle, denn sie übernehmen die wichtigsten öffentlichen Aufgaben auf lokaler Ebene – und zwar in Selbstverwaltung.

Städte und Gemeinden können also das öffentliche Leben vor Ort eigenverantwortlich gestalten: Wo wird eine Schule gebaut und wie ist sie ausgestattet? Welche Straßen müssen saniert werden? Braucht es öffentlichen Wohnungsbau? Welche Maßnahmen sorgen für Ordnung und Sicherheit vor Ort? Um all diese Leistungen für eine lebens- und liebenswerte Stadt zu finanzieren, ist Geld erforderlich.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der liquiden Mittel der Landeshauptstadt Dresden jeweils zum 31. Dezember von 2016 bis 2026 in Millionen Euro. Die Werte lauten: 2016: 475 Millionen Euro, 2017: 489 Millionen Euro, 2018: 460 Millionen Euro, 2019: 379 Millionen Euro, 2020: 412 Millionen Euro, 2021: 433 Millionen Euro, 2022: 397 Millionen Euro, 2023: 320 Millionen Euro, 2024: 228 Millionen Euro, 2025: 36 Millionen Euro und 2026: minus 135 Millionen Euro.
Liquide Mittel zum Jahresende von 2016 - 2026. Zum Vergrößern der Grafiken klicken Sie bitte auf die Bilder.

Müssen oder Wollen?

Die Vielzahl von kommunalen Aufgaben lassen sich in freiwillige Aufgaben, Pflicht- und Weisungsaufgaben unterteilen. Während die Stadt bei den freiwilligen Aufgaben eigenständig über das „Ob“ und „Wie“ der Mittelverwendung entscheidet, sind Pflicht- und Weisungsaufgaben durch Bund und Land gesetzlich vorgegeben. Letztere besitzen absolute finanzielle Priorität. Das heißt, für gesetzliche Vorgaben wie die Feuerwehr, den Winterdienst, die Müllabfuhr sowie den Erhalt von Beleuchtungen muss die Stadt zwingend Geld ausgeben.

Völlig anders verhält es sich bei den freiwilligen Leistungen wie dem Betrieb von Kultureinrichtungen, Parks oder Spielplätzen. Diese können von der Stadt erst dann finanziert werden, wenn alle Pflichtaufgaben ordnungsgemäß erfüllt und finanziell abgesichert sind.

Die Grafik zeigt die geplanten Steuereinnahmen der Landeshauptstadt Dresden für 2027 und 2028. Insgesamt werden 938,9 Millionen Euro für 2027 und 971,9 Millionen Euro für 2028 erwartet. Die größten Einnahmen sind die Gewerbesteuer mit 423,9 beziehungsweise 433,8 Millionen Euro, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 286,7 beziehungsweise 298,8 Millionen Euro sowie die Grundsteuer A und B mit jeweils 110,2 Millionen Euro. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt 91,7 beziehungsweise 102,7 Millionen Euro. Vergnügungsteuer: 2,8 Millionen Euro in beiden Jahren; Hundesteuer: 1,8 Millionen Euro; Zweitwohnungsteuer: 2,2 Millionen Euro; Beherbergungsteuer: 19,6 Millionen Euro.
Geplante Steuereinnahmen für 2027/2028
Geplante Erträge für 2027/2028

Die Kasse füllen

Steuern

Geld nimmt die Stadt zu einem großen Teil über Steuern ein. Die wichtigsten Steuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, denn die dadurch erzielten Steuereinnahmen stehen der Stadt vollständig zur Verfügung. Dazu kommen Einkommen- oder Umsatzsteuer. Bei diesen beiden Steuern profitiert die Stadt allerdings nur von einem Teil der Summe, während der andere Teil an den Bund und das Land fließt. Außerdem gibt es örtliche Steuern, wie etwa die Hundesteuer, welche die Stadt auch selbst erheben kann. Steuereinnahmen verändern sich je nach Wirtschaftslage spürbar.

Zuweisungen

Diese Steuereinnahmen reichen insbesondere im Freistaat Sachsen nicht aus, damit Städte und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können. Um das ein Stück weit auszugleichen, gibt es Zahlungen (Zuweisungen) aus der Kasse des Landes, also des Freistaates Sachsen. Zuweisungen stellen den zweiten großen Einnahmeposten der Stadt dar.

Die Höhe dieser Zuweisungen ermittelt sich nach einer gesetzlich geregelten Formel, bei der die Finanzkraft (also das Steueraufkommen) aller Kommunen in Sachsen und ihr tatsächlicher Finanzbedarf (laufende Ausgaben) berücksichtigt werden. Da der Freistaat Sachsen diese Mittel ebenfalls aus Steuereinnahmen erwirtschaftet und sie damit von der Wirtschaft abhängig sind, schwanken diese ebenfalls.

Weitere Finanzierungsarten

Eine weitere Einnahmequelle sind Gebühren, die von der Stadt für konkrete Leistungen erhoben werden. Das können Verwaltungsgebühren oder Benutzungsgebühren sein, aber auch privatrechtliche Entgelte wie Eintrittsgelder für Museen. Ist eine Stadt oder Gemeinde an Unternehmen beteiligt, fließen auch die hier erzielten Gewinne in die Stadtkasse. Möglich sind auch staatliche Finanzzuweisungen sowie Kredite für Investitionen.

Die Ausgaben tätigen

Den Einnahmen stehen erhebliche Ausgaben gegenüber, z. B. für Soziales, die Bereitstellung und Instandhaltungen von Straßen oder Schulen, das Anmieten von Anlagen und Gebäuden sowie Neubauprojekte.

Da das Hauptziel der Stadt die Gemeinwohlmaximierung darstellt, werden vorwiegend Leistungen ohne Gegenleistung erbracht, sogenannte Transferaufwendungen. Insbesondere gehören hierzu Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Unterbringung von Obdachlosen und Asylsuchenden, Hilfen zur Erziehung oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das ist auch in der Landeshauptstadt Dresden die größte Ausgabenposition.

Weiterhin gehören zu den Ausgaben Zuschüsse an die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe wie z. B. an den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen, das städtische Klinikum oder die Zoo Dresden GmbH, da diese ebenfalls nicht kostendeckend arbeiten können.

Der Haushalt muss ausgeglichen sein

Als wichtigstes Grundprinzip gilt: Die Einnahmen müssen ausreichen, um alle Ausgaben zu decken. Die Stadt darf nicht mehr verbrauchen, als sie erwirtschaftet. Dieses Prinzip nennt sich Haushaltsausgleich.

Wenn das nicht der Fall ist, muss ein so genanntes Haushaltsstrukturkonzept erarbeitet werden. Dieses legt konkrete Sparmaßnahmen und Einnahmensteigerungen inklusive ihrer finanziellen Effekte fest. Weil Dresdens Haushalt sowohl 2025 als auch 2026 nicht ausgeglichen ist, muss die Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2027/2028 ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen.

Ablauf der Erstellung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung

Um überhaupt Geld einnehmen und ausgeben zu dürfen, benötigt die Stadt eine rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage heißt Haushaltssatzung. In der Haushaltssatzung sind alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt für ein Jahr festgeschrieben. Die Stadt Dresden plant in einem Durchlauf immer für zwei Jahre (Doppelhaushalt). Inhalt der Haushaltssatzung ist außerdem die Höhe der Grund- oder Gewerbesteuer der Stadt.

Die Erstellung der Haushaltssatzung

Das Finanzgeschehen einer Stadt steuert die Stadtkämmerei. Sie entwirft auch den Haushaltsplan. Dazu berechnet sie die zu erwartenden Einnahmen. Mit Hilfe von Hochrechnungen und anhand der Erfahrungen aus den Vorjahren ermittelt sie außerdem, wie viel Geld die Ämter der Stadtverwaltung zwingend benötigen, um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dieses Geld wird ihnen zugeordnet. Steht darüber hinaus Geld zur Verfügung, kann das den Ämtern anschließend entsprechend der von ihnen geplanten Vorhaben zur Verfügung gestellt werden.

Der Weg durch die Gremien

Nachdem die Kämmerei den Entwurf des Haushaltsplans erstellt hat, wird er in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedet. Der Stadtrat gibt den Haushaltsplanentwurf zunächst weiter an die Fachausschüsse, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte. Diese beraten und beschließen ggf. Änderungen und Ergänzungen. So wird sichergestellt, dass allein der Stadtrat und seine gewählten Mitglieder über das Geld entscheiden.

Nachdem eine intensive Debatte in den Ausschüssen, auch in den Fraktionen sowie der Dresdner Öffentlichkeit stattgefunden hat, entscheidet der Stadtrat abschließend den Haushalt.

Zum Schluss prüft und genehmigt die staatliche Kommunalaufsicht, die Landesdirektion Sachsen, die Haushaltssatzung und erteilt ggf. Auflagen zur Bewirtschaftung des Haushaltes.

Erst nach dieser Freigabe wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und nach der Bekanntmachungsfrist rechtswirksam. Der finale Haushaltsplan und die Entscheidungen zu den Einwendungen werden elektronisch unter www.dresden.de/haushalt zur Verfügung gestellt. Vom Eingang der Einwendung bis zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung können daher einige Monate vergehen.

Wie können sich die Bürger einbringen?

Es gibt ein formelles Verfahren, in dem Einwohner der Stadt Dresden und Personen, die gesetzlich oder behördlich zur Zahlung einer bestimmten Abgabe (z. B. Steuer, Gebühr, Beitrag) verpflichtet sind, so genannte Einwendungen gegen den Haushalt einbringen können – also Kritik, Bedenken oder Änderungsvorschläge zum geplanten Haushalt.

Dazu steht ab dem 4. September 2026 bis zum 23. September 2026 ein Kontaktformular zur Erfassung und Abgabe der Einwendungen unter www.dresden.de/haushalt zur Verfügung. Die Einwendungen werden zuerst von der Verwaltung gewertet, danach in den Fachausschüssen gemeinsam mit dem Entwurf der Haushaltssatzung beraten. Ob und wie die Einwendungen dann berücksichtigt werden, entscheidet der Stadtrat gemeinsam mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung.

Dresden investiert weiter auf hohem Niveau.
Investitionen der acht investitionsstärksten Ämter von 2027 - 2031
Größere Investitionsobjekte

Noch mehr Zahlen aus dem Haushaltsentwurf 2027/28

Dresden investiert weiter auf hohem Niveau: Das Investitionsvolumen 2027 bis 2031 umfasst rund 1,6 Milliarden Euro. Damit erhält Dresden das Investitionsniveau der letzten Jahre:

  • Von 2019 bis 2025 wurden durchschnittlich rund 269,9 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben.
  • Von 2027 bis 2031 sind nun durchschnittlich 322,7 Millionen Euro im Jahr geplant.  

Investitionen der acht investitionsstärksten Ämter von 2027 - 2031: Das Straßen- und Tiefbauamt führt mit 568,5 Millionen Euro, gefolgt vom Amt für Schulen mit 255,8 Millionen Euro. Das Amt für Hochbau- und Immobilien plant Investitionen im Wert von 160 Millionen Euro, das Amt für Wirtschaftsförderung wird laut Plan rund 102 Millionen Euro investieren. 

Größere Investitionsprojekte

Die Investitionen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und fließen in Infrastruktur, Bildung, Wirtschaftsförderung, öffentliche Gebäude, Stadtentwicklung und Wohnen. Eingeplante Projekte sind zum Beispiel:

  • Carolabrücke
  • Nossener Brücke
  • Königsbrücker Straße
  • Hamburger Straße
  • BSZ Elektrotechnik
  • Berthold-Brecht-Gymnasium
  • Universitätsschule
  • BSZ Altroßthal
  • AZUBI-Wohnheim Albert-Wolf-Platz
  • Schwimmhalle Klotzsche
  • Flusswasserwerk an der Elbe

Konsolidierung

Für 2027 beträgt das Defizit 217,8 Millionen Euro und 2028 sogar 370,4 Millionen Euro. Ohne tiefgreifende Umsteuerung würde Dresden 2031 ein Defizit von 839,8 Millionen Euro erreichen. Um das zu verhindern, legt die Stadtverwaltung mit dem Haushaltsplan ein Haushaltsstrukturkonzept vor. Das hatte der Stadtrat bereits mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 festgelegt und die Landesdirektion Sachsen als Genehmigungsbehörde gefordert. Mit dem Konzept will die Stadt Ausgaben senken, Einnahmen erhöhen und Investitionen zu priorisieren.

Zuerst und mit dem absoluten Löwenanteil wird die Verwaltung enorme Anstrengungen vornehmen und bei sich selbst sparen. Wir müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen und gleichzeitig die historisch gewachsenen Strukturen der Verwaltung auf den Prüfstand stellen.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert

Durch mehr Effizienz, flachere Hierarchien, Digitalisierung, den damit verbundenen Stellenabbau sowie einer optimierten Verwaltungsunterbringung sollen bis 2031 ca. 320 Millionen Euro gespart werden. Da das jedoch nicht ausreicht, um die Defizite auszugleichen, müssen die städtischen Einnahmen erhöht werden. Das betrifft einerseits Ausschüttungen aus städtischen Beteiligungen. Andererseits soll auch, wie bereits vom Stadtrat geplant, die Grundsteuer angehoben werden. Steigerungen sind darüber hinaus bei den Parkgebühren vorgesehen, wo steuerrechtliche Änderungen ansonsten zu sinkenden Einnahmen führen würden. Auch eine Anhebung der Elternbeiträge wird notwendig werden.

Die Ursache für die aktuelle Finanzlage sind nicht Dresdner Entscheidungen – das belegt neben Zahlen des Deutschen Städtetages auch ein Gutachten des ehemaligen sächsischen Finanzministers und Dresdner Finanzbürgerbürgermeisters Hartmut Vorjohann. Demnach ist der wesentliche Grund die Übertragung von Pflichtaufgaben durch Bund und Länder an die Kommunen, ohne ausreichend Geld dafür zur Verfügung zu stellen. Dresden muss wie die anderen Kommunen in Deutschland auch, solche Pflichtaufgaben finanzieren. Dadurch gibt es hier keine Möglichkeit zu sparen, obwohl sie inzwischen einen großen Teil der kommunalen Ausgaben ausmachen.