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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/13/grasmad-weisseritz.php 13.08.2026 09:21:37 Uhr 14.09.2026 07:40:37 Uhr

Bekanntmachung

Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden, Niedersedlitzer Straße 17, 01239 Dresden

Weißeritz

Dresdner Amtsblatt
Amtliche Veröffentlichungen - Elektronische Ausgabe
Nr. e30-08-2026

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden als Unterhaltungslastpflichtige der Vereinigten Weißeritz (Gewässer 1. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Es erfolgt eine Grasmahd sowie eine Beseitigung des Strauchwerkes im Gewässerprofil und auf dem Gewässerrandstreifen der Vereinigten Weißeritz in Dresden.
Die Arbeiten erstrecken sich von der Bienertwehr in Altplauen bis zur Mündung in die Elbe.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit der Witterung, im Zeitraum Anfang Oktober – Ende November 2026.

Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen.

Dresden, 6. August 2026

Hans-Georg Richter
Flussmeister
Flussmeisterei Dresden

Dresdner Amtsblatt
Elektronische Ausgabe

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