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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/13/duldung-autobahn-a4.php 12.08.2026 11:19:50 Uhr 14.09.2026 08:03:09 Uhr |
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Duldung über die Durchführung von Vorarbeiten (Baugrunduntersuchungen) zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die A 4, VKE 362.1 und 362.2 AS Dresden-Flughafen bis AS Ottendorf-Okrilla
Die Bundesrepublik Deutschland –-Bundesfernstraßenverwaltung-, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant den Ausbau der A 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Hermsdorf. Ein Abschnitt stellt die AS Dresden-Flughafen bis AS Ottendorf-Okrilla dar und ist in der Abbildung 01 dargestellt.
Im Rahmen anstehender Planungsmaßnahmen finden im Auftrag der DEGES geotechnische Untersuchungen statt.
Diese Baugrundaufschlüsse sind zwingend erforderlich, um die relevanten Bodenparameter sowie die Tragfähigkeit des Untergrundes für zukünftige Bauvorhaben präzise zu ermitteln.
Diese Untersuchungen beinhalten Baugrunderkundungen, die in Form von Bohrarbeiten durchgeführt werden. Auf den Flurstücken werden mithilfe eines kettengetriebenen, mobilen Bohrgeräts Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht. Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser und ca. 20m Tiefe gebohrt, die Bodenschichtung aufgenommen und Bodenproben entnommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierungen haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern und einer Tiefe von bis zu 10m.
Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Lastkraftwagens. Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch als Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werden die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie den zuständigen Behörden. Es ist nicht vorgesehen Bäume zu fällen oder zu beschädigen.
Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden
Die Bohrarbeiten sind auf folgenden Flurstücken der Kreisfreien Stadt Dresden in der Zeit von
1. Oktober 2026 bis 31. Januar 2028
durchzuführen:
Kreisfreie Stadt Dresden
Gemeinde: Stadt Dresden
Gemarkung Hellerau
153/2; 159/1; 198/2; 198/4; 210/3; 258/11; 273/1; 273/2; 285/4; 292/2; 299/1; 316/1; 317/2; 332/4; 338/5; 358/3; 359/1; 359/2; 360/7; 974/12; 974/18; 974/23; 974/24, 974/26, 974/27
Kreisfreie Stadt Dresden
Gemeinde: Stadt Dresden
Gemarkung Lausa
505/10; 505/11; 505/12; 506/9; 513/16; 518/13; 848
Kreisfreie Stadt Dresden
Gemeinde: Stadt Dresden
Gemarkung Gomlitz
182/2; 187/1; 48/h; 56/2
Kreisfreie Stadt Dresden
Gemeinde: Stadt Dresden
Gemarkung Marsdorf
684/2; 686/2; 687/6
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden.
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH des Bundes und der DEGES durchgeführt werden.
Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über Grund und Höhe der Entschädigung erreicht werden, wird die zuständige Behörde diese auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde festsetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost,
Magdeburger Str. 51, 06112 Halle / Saale
erhoben werden.
Im Auftrag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost
Magdeburger Str. 51
06112 Halle / Saale
Dresdner Amtsblatt
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