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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/13/bk-grasmad-lockwitzbach.php 13.08.2026 09:19:21 Uhr 06.09.2026 13:23:52 Uhr |
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Bekanntmachung
Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden, Niedersedlitzer Straße 17, 01239 Dresden
Lockwitzbach
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden als Unterhaltungslastpflichtige des Lockwitzbaches (Gewässer 1. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:
Es erfolgt eine Grasmahd sowie eine Beseitigung des Strauchwerkes im Gewässerprofil und auf dem Gewässerrandstreifen des Lockwitzbaches in Dresden.
Die Arbeiten erstrecken sich in 2 Abschnitten von der Brücke Gückelsberg bis zur Mündung in die Elbe.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit der Witterung, im Zeitraum Anfang September – Ende November 2026.
Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen.
Dresden, 6. August 2026
Hans-Georg Richter
Flussmeister
Flussmeisterei Dresden
Dresdner Amtsblatt
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