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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/13/baugenehmigung-pestitzer-strasse.php 12.08.2026 11:15:02 Uhr 12.09.2026 04:17:49 Uhr

Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung über die

Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Änderung Wohngebäude - Grundrissänderungen, Änderung Dach, Einbau von Dachgauben, Anträge auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 der SächsBO“

Pestitzer Straße 8; Gemarkung Plauen; Flurstück 281 b

Dresdner Amtsblatt
Amtliche Veröffentlichungen - Elektronische Ausgabe
Nr. e28-08-2026

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden als untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 27. Juli 2026 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 63/8/BV/02714/26 im Genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

(1) Die Baugenehmigung für das Vorhaben:
Änderung Wohngebäude - Grundrissänderungen, Änderung Dach, Einbau von Dachgauben, Anträge auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 der SächsBO
auf dem Grundstück:
Pestitzer Straße 8;
Gemarkung Plauen, Flurstück 281 b
wird unter Nebenbestimmungen erteilt.
(2) Gegenstand der Baugenehmigung ist die Erteilung folgender Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 67 SächsBO: Abweichung von Anforderungen an die Barrierefreiheit nach § 50 (1) SächsBO sowie Abweichungen von brandschutztechnischen Anforderungen nach § 28 (3) SächsBO und § 31 (1) Satz 2 SächsBO;
(3) Die Baugenehmigung enthält Auflagen.
(4) Bestandteil der Genehmigung sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der Genehmigung ausgefertigten Bauvorlagen.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich am Rathausplatz 1, 01067 Dresden.

Hinweise: Die Zustellung der Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der großen Anzahl von Nachbarn, denen die Baugenehmigung zuzustellen ist, durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn gilt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als bewirkt. Die oben genannte Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn.
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können nach vorheriger Rücksprache digital zur Verfügung gestellt oder im Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird eine telefonische Terminvereinbarung, Telefon (03 51) 4 88 37 69, empfohlen.

Sprechzeiten:
montags 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung; dienstags, donnerstags: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung.

Dresden, 13. August 2026

Martina Stephan
kommissarische Leiterin des Bauaufsichtsamtes

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