|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/13/baugenehmigung-gompitzer_strasse.php 12.08.2026 11:14:07 Uhr 12.09.2026 03:46:51 Uhr |
|
Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung über die
Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Änderung des Bestattungshauses ANTEA - Einbau eines Aufzuges, Änderung des Eingangsbereiches, Grundrissänderungen, Nutzungsänderung: EG: Beratungsräume, OG: Büro- und Pausenraum, DG: Umkleiden und Sanitärbereich, Errichtung eines Anbaues als Trauerhalle, Thanatopraxie, Lager- und Werkstattraum sowie eines Kühlraumes, Änderung der Fassaden, Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach, Errichtung neuer Zufahrten, Beseitigung Garagen und Nebengebäude“
Gompitzer Straße 29; Gemarkung Omsewitz; Flurstücke 249 und 250/4
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden als untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 28. Juli 2026 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 63/9/BV/00062/26 im Genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
- Die Baugenehmigung für das Vorhaben:
Änderung des Bestattungshauses ANTEA - Einbau eines Aufzuges, Änderung des Eingangsbereiches, Grundrissänderungen, Nutzungsänderung: EG: Beratungsräume, OG: Büro- und Pausenraum, DG: Umkleiden und Sanitärbereich, Errichtung eines Anbaues als Trauerhalle, Thanatopraxie, Lager- und Werkstattraum sowie eines Kühlraumes, Änderung der Fassaden, Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach, Errichtung neuer Zufahrten, Beseitigung Garagen und Nebengebäude
auf dem Grundstück:
Gompitzer Straße 29;
Gemarkung Omsewitz, Flurstücke 249 und 250/4
wird mit Nebenbestimmungen erteilt. - Es wurden Ausnahmen und Befreiungen von Verboten der Gehölzschutzsatzung und dem Verbot nach § 39 Abs. 5 BNatSchG erteilt.
- Die Baugenehmigung enthält Bedingungen und Auflagen.
- Bestandteil der Genehmigung sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der Genehmigung ausgefertigten Bauvorlagen.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich am Rathausplatz 1, 01067 Dresden.
Hinweise: Die Zustellung der Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der großen Anzahl von Nachbarn, denen die Baugenehmigung zuzustellen ist, durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn gilt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als bewirkt. Die oben genannte Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn.
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können nach vorheriger Rücksprache digital zur Verfügung gestellt oder im Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird eine telefonische Terminvereinbarung, Telefon (03 51) 4 88 36 89, empfohlen.
Sprechzeiten:
montags 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung; dienstags, donnerstags: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung.
Dresden, 13. August 2026
Martina Stephan
kommissarische Leiterin des Bauaufsichtsamtes
Dresdner Amtsblatt
Elektronische Ausgabe
Herausgeber
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
Telefon (03 51) 4 88 23 90
E-Mail presse@dresden.de
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
www.dresden.de
www.dresden.de/social-media
Redaktion/Satz
Daniel Heine, Amtsleiter (verantwortlich),
Sigrun Harder, Marion Mohaupt,
Andreas Tampe