Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/10/av-altkleidercontainer.php 10.08.2026 12:41:23 Uhr 11.09.2026 21:53:23 Uhr

Allgemeinverfügung

Beseitigung/Unterlassung der widerrechtlichen Aufstellung Betriebs von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden

Dresdner Amtsblatt
Amtliche Veröffentlichungen - Elektronische Ausgabe
Nr. e07-08-2026

Auf der Grundlage des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) sowie Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) wird Folgendes angeordnet:

  1. Die im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) widerrechtlich aufgestellten Altkleidercontainer sind vom Eigentümer/von der Eigentümerin und/oder Verursachenden bis zum 17. August 2026, 10 Uhr, zu beseitigen.
  2. Das widerrechtliche Aufstellen bzw. Betreiben von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) ist zu unterlassen.
  3. Soweit die Beseitigung der Altkleidercontainer bis zu dem in Ziffer 1 genannten Termin nicht erfolgt, wird die Landeshauptstadt Dresden auf Kosten der Pflichtigen die Beseitigung vornehmen.
    Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 200 Euro je entferntem Altkleidercontainer. 
  4. Es wird die sofortige Vollziehung der Verpflichtung nach Ziffer 1 angeordnet.

    Die Allgemeinverfügung gilt am 11. August 2026 als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung, deren Begründung sowie die Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung können im vollen Wortlaut bei der Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, SG Straßenverwaltung sonstige Sondernutzung, Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden (nach vorheriger Terminvereinbarung), oder online unter www.dresden.de/amtsblatt oder über die Selbstbedienungsterminals im Foyer des Stadtforums eingesehen werden.

    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich am Rathausplatz 1, 01067 Dresden.

    Simone Prüfer
    Amtsleiterin Straßen- und Tiefbauamt

    Dresdner Amtsblatt
    Elektronische Ausgabe

    Herausgeber
    Landeshauptstadt Dresden
    Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

    Telefon (03 51) 4 88 23 90
    E-Mail presse@dresden.de


    Postfach 12 00 20
    01001 Dresden
    www.dresden.de
    www.dresden.de/social-media

    Redaktion/Satz
    Daniel Heine, Amtsleiter (verantwortlich), 
    Sigrun Harder, Marion Mohaupt, 
    Andreas Tampe

    www.dresden.de/amtsblatt