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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/e-amtsblatt/2026/08/03/offenlegung-kataster-altfranken.php 04.08.2026 18:41:13 Uhr 06.09.2026 14:39:28 Uhr

Offenlegung

Bekanntgabe der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung

Aktenzeichen: 26/606

Dresdner Amtsblatt
Amtliche Veröffentlichungen - Elektronische Ausgabe
Nr. e01-08-2026

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, Dipl.-lng. (FH) Matthias Evermann, Zum Weinberg 1, 01705 Freital OT Pesterwitz, führte im Zeitraum vom 29.05.2026 - 29.07.2026 eine
Katastervermessung zur Flurstücksbildung an nachfolgend genannten Flurstücken durch:
Gemeinde Dresden, Gemarkung Altfranken
Flurstücke 46/17, 46/18, 129, 238/3, 238/5, 239, 365, 366

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17, Absatz 1 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist durch Offenlegung bekannt gegeben.

Anlass der Grenzbestimmung ist ein Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung. Mit der Katastervermessung wurden Flurstücksgrenzen wiederhergestellt und abgemarkt. Die Abmarkung, das Absehen von der Abmarkung bzw. das Aussetzen der Abmarkung erfolgte auf der Grundlage der SächsVermKatGDVO.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu der o. g. Katastervermessung liegen vom 01.08.2026 bis 31.08.2026, in meinen Geschäftsräumen, nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0351 650 29 40), zur Einsicht aus. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1, Satz 5 SächsVermKatGDVO 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Innerhalb eines Monates nach der Bekanntgabe kann gegen diese Verwaltungsakte Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-lng. (FH) Matthias Evermann, Zum Weinberg 1, 01705 Freital OT Pesterwitz, einzulegen.

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