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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/korrekturen/abteilung-vollstreckung.php 06.03.2026 09:15:56 Uhr 21.04.2026 00:27:22 Uhr |
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Abteilung Vollstreckung
Die Abteilung Vollstreckung, oft als Vollstreckungsbehörde oder Vollstreckungsamt bezeichnet, ist verantwortlich für die Durchsetzung von Geldforderungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (z.B. Steuern, Gebühren, Bußgelder).
Zu den Aufgaben gehört:
- Als Vollstreckungsbehörde: die Vollstreckung von öffentlich- sowie privat-rechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Dresden (dazu zählt auch die Bearbeitung von Pfändungen)
- Als Vollstreckungsbehörde: Vollstreckungshilfe im Rahmen der Amtshilfe bei der Vollstreckung der Forderungen von anderen Städten und Gemeinden, Landkreisen, Ländern und des Bundes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Vollstreckungshilfe auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens für die Republik Österreich und für weitere EU-Staaten im Rahmen europäischer Abkommen
- Bearbeitung von Anträgen auf Vollstreckungsaufschub (Ratenzahlung)