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SG Eingriffsausgleich, Forst und Schutzgebiet

In ihrer Rolle als untere Naturschutzbehörde analysiert und bewertet das Sachgebiet potenzielle Eingriffe in den Naturhaushalt, die zum Beispiel im Zuge der Planung bzw. Umsetzung von Bauvorhaben entstehen können. Zu ihrer Zuständigkeit gehört darüber hinaus der Erhalt, die Entwicklung und die Ausweisung von Schutzgebieten. Als untere Forstbehörde ist sie insbesondere für Genehmigungsverfahren nach Waldgesetz verantwortlich und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Wald, die sowohl die Waldbesitzer als auch die Erholungssuchenden beachten müssen. Eine weitere Aufgabe der unteren Forstbehörde ist die Feststellung und Ausweisung neuer Waldflächen.