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Abt. Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstbehörde

Die Abteilung Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstbehörde umfasst neben der unteren Naturschutzbehörde, die untere Landwirtschafts- sowie die untere Forstbehörde.
Sitz des Umweltamtes

Die untere Naturschutzbehörde ist verantwortlich für alle Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (z. B. Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler etc.), betreut den ehrenamtlichen Naturschutz und ist bei Fragen zum Thema Naturschutz vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden. Die untere Naturschutzbehörde überprüft unter anderem auch, ob sich Vorhaben negativ auf den Naturhaushalt bzw. den Natur-, Arten-, Gehölz- oder Biotopschutz auswirken. Bei Notwendigkeit bzw. Bedarf leitet sie hieraus geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ab. Außerdem kontrolliert sie im Rahmen internationaler Artenschutzabkommen den kommerziellen Handel mit exotischen Haustieren.

Die untere Forstbehörde ist insbesondere für Genehmigungsverfahren nach Waldgesetz zuständig und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Wald, die sowohl die Waldbesitzer als auch die Erholungssuchenden beachten müssen. Weiterhin ist die Behörde zuständig für die Feststellung von neuen Waldflächen.

Die Hauptaufgabe der unteren Landwirtschaftsbehörde ist die Prüfung und Genehmigung von Grundstücksverkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen auf Basis des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie die Genehmigung von Wiederaufforstungsmaßnahmen.

Zugehörige Dienstleistungen