Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_11656.php 12.05.2022 23:05:33 Uhr 30.01.2023 08:53:03 Uhr |
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SG Dresden-Pass
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Aufgaben
Kontakt
Hier werden Sie in allen Angelegenheiten zum Dresden-Pass (von der Antragstellung bis zur Ausgabe) beraten. Ferner können Sie Anträge zum Mobilitätszuschuss stellen und erhalten alle nötigen Unterlagen für das Sozialticket.
Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden die folgende Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
- Wohngeld nach dem Wohngeldgeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Barbetrag nach den Paragrafen 39 und 40 Kinder- und Jugend- hilfegesetz (SGB VIII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes geregelt.
Auch wer nur ein geringes Einkommen und Vermögen hat, kann einen Dresden-Pass erhalten. Dies betrifft ebenso Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern eine der genannten Leistungen beziehen.