Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnhilfen/wohnberechtigung.php 13.08.2019 13:38:55 Uhr 08.03.2021 10:27:23 Uhr |
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Wohnberechtigungsschein
Wohnungen, die nicht dem freien Markt unterliegen, dürfen nur vermietet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine dieser Voraussetzungen ist der einkommensabhängige Wohnberechtigungsschein (WBS). Wer eine belegungsgebundene beziehungsweise geförderte Wohnung mieten möchte, muss dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Die Wohnberechtigungsscheine unterscheiden sich nach folgenden Typen:
- WBS "L" zum Bezug belegungsgebundener Wohnungen nach der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für vertraglich belegungsgebundene Wohnungen (Satzung WBS "L"), zum Beispiel Wohnungen der Vonovia
- WBS „gMW“ zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung, die mit Fördermitteln aus der Richtlinie „gebundener Mietwohnraum (RL gMW)“ neu geschaffen, aus- oder umgebaut wurde
- WBS "S" zum Bezug mit Städtebaufördermitteln sanierter Wohnungen
- WBS "W" zum Bezug von Wohnungen, welche im Rahmen der vereinbarten Förderung (SAB-Fördermittel) errichtet wurden
- Typ "B" (Allgemeiner Wohnberechtigungsschein) zum Bezug einer sonstigen öffentlich geförderten Sozialwohnung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes außerhalb des Freistaates Sachsen (zumeist Altbundesländer)
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig.
Der Wohnberechtigungsschein begründet keinen Anspruch für den Bezug einer konkreten Wohnung.
Das Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung bearbeitet zudem Anträge des Vermieters auf Ausnahme vom Grundsatz (Ausnahme-Wohnberechtigungsschein) und Freistellungen von der Belegungsbindung für geförderte Wohnungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- direkte Beantragung im SG Wohnberatung und Vermittlung
- per Post
- per De-Mail
Wohnberechtigungsschein beantragen über De-Mail
Formulare
Nachweis des Einkommens - erforderliche Unterlagen
Gebühren
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für vertraglich belegungsgebundene Wohnungen (Satzung WBS "L")
Kontakt
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Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Wohnungsfürsorge/Integration
Sachgebiet Wohnberatung und Vermittlung
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01277 Dresden
Zimmer 302, 309, 311, 313, 315
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