Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/sport/eb-sportstaetten/03_sportfoerderung.php 11.02.2011 16:00:38 Uhr Uhr 11.12.2023 06:09:49 Uhr |
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Sportförderung
Aufgabe der direkten kommunalen Sportförderung ist die Sicherung eines für alle Einwohnerinnen und Einwohner zugänglichen qualifizierten und differenzierten Sportangebotes in Dresden. Die Zuwendungen sind freiwillige, zweckgebundene öffentlich-rechtliche Geldleistungen der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sports. Sie werden im kommunalen Interesse in der Regel an gemeinnützige Sportvereine mit dem Ziel vergeben, stadtweit breitensportliche Projekte sowie leistungssportliche Entwicklungen mit einer großen Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer), Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Stärkung des Ehrenamtes.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sportes (Sportförderrichtlinie) vom 1. Januar 2021.
Zuwendungsempfänger
(außer für die Gewährung von Stipendien und bei der Förderung von Sportveranstaltungen) sind:
a) gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Dresden (Dresdner Sportvereine)
b) der Stadtsportbund Dresden e. V.
c) die Stadtfachverbände der Landeshauptstadt Dresden
d) der Olympiastützpunkt Sachsen, Standort Dresden
Zuwendungsfähig
sind Dresdner Sportvereine, sofern diese
a) durch Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden rechtsfähig sind,
b) mindestens seit zwei Jahren im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen sind,
c) als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Förderung des Sportes oder einer Sportart festgelegt haben,
d) die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt ist,
e) mindestens 25 Mitglieder zum Stichtag 1. Januar haben,
f) einen Kinder- und Jugendanteil (Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von mindestens 10 vom Hundert oder mindestens 10
vom Hundert Anteil an Mitgliedern ab Vollendung des 50. Lebensjahres (außer Förderungen nach Teil B, Punkt 7 und Punkt 8 der Sportförderrichtlinie) zum Stichtag 1. Januar haben sowie
g) Mitglied im Landessportbund Sachsen e. V. sowie im Stadtsportbund Dresden e. V. sind.
Download
Vorgehen
Die Antragstellung hat schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Formulars sowie unter Beachtung der Antragfristen an folgende Postanschrift zu erfolgen:
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Recht
Sportförderung
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Die einzelnen Antragsfristen sind unter Teil A, II, Punkt 1 – Antragstellung und Fristen der Sportförderrichtlinie einsehbar. Der Antragsteller ist für den fristgerechten Zugang verantwortlich.
Formulare/Downloads
Hinweis: Der Basisantrag ersetzt nicht die Antragstellung des jeweiligen Förderbereiches.
Anträge konsumtive Sportförderung
Verwendungsnachweise konsumtive Sportförderung
Anträge investive Sportförderung
Auszahlung einer Zuwendung (Investitionszuschüsse)
Verwendungsnachweise investive Sportförderung
Kontakt Sportförderung
Herr Jähring
Sachgebietsleiter
Telefon
0351-4882912
E-Mail
sjaehring@dresden.de
Frau Otto
Sportförderung konsumtiv
Telefon
0351-4882914
E-Mail
kotto2@Dresden.DE
Frau Hellmann
Sportförderung konsumtiv
Telefon
0351-4882915
E-Mail
LHellmann@dresden.de
Frau Rietzschel
Sportförderung investiv
Telefon
0351-4882916
E-Mail
drietzschel@dresden.de