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https://www.dresden.de/de/leben/schulen/bildungsbuero/neuzugewanderte/ausbildung-studium-arbeit/migrations-paket.php 22.11.2019 13:21:00 Uhr 16.04.2024 15:48:37 Uhr

Migrations-Paket

Wichtige Änderungen durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG)!

Das neue Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG) als Teil des "Migrations-Paketes", bringt ab dem 01.08.2019 auch erweiterte Zugänge für Neuzugewanderte zu Leistungen der Berufsausbildung und Berufsvorbereitung mit sich: Ausländische Staatsangehörige können jetzt im Bereich der Ausbildungsförderung grundsätzlich unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gefördert werden.

Das betrifft die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), den ausbildungsbegleitenden Teil der Assistierten Ausbildung (AsA) und die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB), teils jedoch auch hier mit erheblichen Voraufenthaltszeiten. Bei Asylsuchenden und Geduldeten bestehen weiterhin gravierende Ausschlüsse, nämlich wenn ein Arbeitsverbot besteht oder das SGB III nicht bei der jeweiligen Leistung weitere Voraussetzungen formuliert oder Ausschlüsse formuliert, so etwa bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und bei BaföG-Leistungen. Zugleich möchte der Gesetzgeber eine Förderlücke in der Lebensunterhaltssicherung schließen, indem Asylbewerberinnen und Asylbewerber zukünftig auch während einer Berufsausbildung, einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können.

Die Änderungen der Zugänge zu Sprachkursen des BAMF finden Sie im Bereich Sprache.