Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung/elternbeitraege.php 24.09.2024 09:26:17 Uhr 09.10.2024 11:31:31 Uhr |
Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagseinrichtungen oder Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag auf Basis des § 15 Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“ erhoben.
Der Elternbeitrag ist für Kindertagespflege, sowie für Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft stadtweit gleich und unterscheidet sich in der Höhe lediglich nach der gewählten Betreuungsart und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit.
Der Elternbeitrag wird durch den Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreuen lassen, erhalten einen Elternbeitragsbescheid des Amtes für Kindertagesbetreuung. Die Elternbeiträge in privaten Kindertageseinrichtungen werden von diesen eigenständig festgelegt und sind in der Regel höher als in Kindertageseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft.
Gemäß der Elternbeitragssatzung vom 25.03.2022 in geänderter Form vom 25.01.2024 werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten aller Dresdner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Vorjahr angepasst.
Die ungekürzten Elternbeiträge ab dem 1. September 2024 betragen für Kinder im Krippenbereich 16 Prozent der Betriebskosten, im Kindergartenbereich 24,9 Prozent der Betriebskosten, im Hort 26,4 Prozent der Betriebskosten. Die ungekürzten Elternbeiträge für den Hortbesuch an Förderschulen entsprechen den Elternbeiträgen im Regelhort.
Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung.
Höhe des Elternbeitrags ab dem 1. September 2024
für Kinderkrippen und Kindertagespflege
für Kindergarten
für die Betreuung in Horten, Integrationshorten und Horten an Förderschulen
Reduzierung des Elternbeitrags
für Alleinerziehende
für Eltern mit mehreren Kindern - Absenkung bei Geschwisterkindern
für Eltern mit Sozialleistungen
für Eltern mit geringem Einkommen
Wann und wie kann ich die Unterlagen einreichen?
Weitere Informationen
Erhebung des Elternbeitrags zum Schuljahresbeginn 2024/2025
Zusatzkosten für ergänzende Leistungen
Kosten der Verpflegung
Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung
Übersicht Elternbeiträge von den Jahren 2022 - 2024
Downloads
- Informationen über die Reduzierung des Elternbeitrags (*.pdf, 574 KB)
-
Antrag auf Reduzierung des Elternbeitrags
(*.pdf,
570 KB)
Dieser Antrag ist von Eltern mit geringem Einkommen auszufüllen, um eine Reduzierung des Elternbeitrags zu beantragen.
-
Erklärung zur Prüfung des Status Alleinerziehend
(*.pdf,
225 KB)
Diese Erklärung ist von alleinerziehenden Eltern auszufüllen, um eine Reduzierung des Elternbeitrags zu beantragen.
-
Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden
(*.pdf,
5 MB)
Die Neufassung der Satzung trat am 1. September 2022 in Kraft.
Kontakt
Beitragsstelle (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Beratungen mit Terminvereinbarung
Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe bzw. folgende Kontaktdaten:
Kontakt für Beratungs- und Terminanfragen:
- Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung
E-Mail: amt58-beitragsstelle@dresden.de
Telefon: (03 51) 4 88 51 88