Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/kinder/kindertagesbetreuung.php 16.04.2021 20:40:39 Uhr 22.04.2021 19:55:11 Uhr |
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Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb
Seit 15. Februar 2021 sind alle sächsischen Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Damit können alle Dresdner Kinder wieder in Kitas und Horten betreut werden. Auch die knapp 400 Kindertagespflegestellen stehen wieder für die Betreuung der Mädchen und Jungen in der sächsischen Landeshauptstadt offen. Mit der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung wurde der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Regelungen bis zum 9. Mai 2021 verlängert.
Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen
Wie bereits für Schulen, gilt zukünftig auch für Kindertageseinrichtungen ein Betretungsverbot. Kindertageseinrichtungen dürfen demnach nur noch von Personen betreten werden, die ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist. Dies betrifft auch die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen. Hiervon ausgenommen sind die in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder.
Personen (Eltern, Großeltern etc.) die Kinder in die Einrichtung bringen oder abholen, dürfen weiterhin das Außengelände betreten, jedoch nicht das Gebäude. Ausschließlich Personen mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, können die Kinder beim Bringen und Abholen auch in das Gebäude begleiten. Die städtischen Kindertageseinrichtungen haben pragmatische Lösungen für ihre Häuser gefunden. Die bring- und abholberechtigten Personen werden gebeten, unaufgefordert den Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis den anwesenden Erzieherinnen und Erziehern vorzulegen.
Den Nachweis über ein negatives Testergebnis erstellt jedes Testzentrum in Dresden. Weiterführende Informationen zu Testmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Dresden sind auf der Internetseite www.dresden.de/corona veröffentlicht. Ferner kann ein negatives Testergebnis für einen Selbsttest durch eine schriftliche Selbstauskunft entsprechend der Vorgabe des Freistaates Sachsen nachgewiesen werden. Da die Testpflicht für Arbeitgeber ausgeweitet wurde, kann auch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Betreuung in festen Gruppen
Die Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb findet weiterhin in festen Gruppen und mit festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt. Dabei soll in den Kitas und Horten das Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen vermieden werden. Hierdurch sollen Infektionsketten unterbrochen werden und Kontakte leichter nachvollziehbar sein. Sollte es trotz der getroffenen hygienischen Maßnahmen zu neuen Erkrankungsfällen kommen, ist der betroffene Personenkreis begrenzt.
Eingeschränkte Öffnungszeiten
Da die Kinder in festen Gruppen mit festem Personal betreut werden, ist der eingeschränkte Regelbetrieb sehr personalaufwändig. Gruppenübergreifende Früh- und Spätdienste lassen die Vorgaben nicht zu. Es kann daher sowohl in Kitas also auch in Horten unabhängig von der Trägerschaft zu einer Einschränkung der Öffnungszeiten kommen.
Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten
Alle Eltern, die aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021 nicht die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in Anspruch nehmen konnten, erhalten die zu viel gezahlten Elternbeiträge vom Amt für Kindertagesbetreuung zurück. Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich angebotenen Betreuungszeit der jeweiligen Kindertageseinrichtung und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit pro Tag.
Die Rückerstattung wird mit den kommenden Elternbeiträgen verrechnet. Eltern müssen demnach keinen Antrag auf Rückerstattung stellen. Derzeit ermittelt das Amt für Kindertagesbetreuung die Eltern, die ein Anspruch auf Rückerstattung haben. Die geänderten Elternbeitragsbescheide werden im Laufe des 2. Quartals 2021 versendet. Im Nachgang erfolgt die Verrechnung der zu viel gezahlten Beträge.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
Weiterhin gilt, dass kranke Kinder nicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betreut werden dürfen. Die Empfehlung für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aktualisiert. Die Empfehlung kann sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie gibt den Stand vom 12. Februar 2021 wider.
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowie weitere Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Darüber hinaus 2021 gelten folgende Regelungen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Kindertageseinrichtungen:
- Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske ist vor dem Eingangsbereich, auf dem Gelände und innerhalb der Räumlichkeiten von Kindertageseinrichtungen für Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.
- Vor dem Eingangsbereich von Schulen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske für alle Personen verbindlich. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal. Dies gilt jedoch nicht für Schülerinnen und Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal in Grundschulen innerhalb der Unterrichtsräume, in Horten innerhalb der Gruppenräume und auf dem Außengelände unter Beibehaltung der festen Klassen sowie Gruppen.
Grundsätzlich gilt: Kindertageseinrichtungen dürfen nur von Personen betreten werden, die keine SARS-CoV-2-lnfektion haben und keine entsprechenden Krankheitssymptome aufweisen. Ein Betretungsverbot gilt auch für Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankt Person in einem Hausstand leben.
Für Besucher einer Kindertageseinrichtung gelten zusätzlich folgende Hygieneregeln:
- Abstand halten
- Hände vor dem Betreten des Gebäudes waschen bzw. desinfizieren
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- keine Hände schütteln
Rückerstattung von Elternbeiträgen für den Zeitraum der Schließung
Eltern, die ihr Kind aufgrund der Schließung nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen konnten, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Zur Umsetzung der Beitragsbefreiung hat das Amt für Kindertagesbetreuung eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vorbereitet. Diese wird aktuell von den Gremien des Stadtrates beraten.
Downloads
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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Lesefassung vom 16. April 2021)
Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 29. März 2021, zuletzt geändert am 16. April 2021
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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen (*.pdf, 168 KB)
Empfehlung für Eltern (Stand 12. Februar 2021)
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Telefon
0351-4885131
Fax 0351-4885003
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Postfach 120020
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Mo und Fr 9 bis 12 Uhr
Di und Do 9 bis 18 Uhr
Beratungen nur mit Terminvereinbarung
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Kindertagesbetreuung ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Kontakt für Beratungs- und Terminanfragen:
- Anmeldung und Vermittlung eines Betreuungsplatzes
E-Mail: kindertagesbetreuung@dresden.de
Telefon: (03 51) 4 88 50 51 - Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung
E-Mail: kindertagesbetreuung@dresden.de
Telefon: (03 51) 4 88 51 88
Der Zugang zum Amt für Kindertagesbetreuung ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.