Interessierte, die ehrenamtlich stundenweise Pflegebedürftige betreuen wollen, werden gebeten, sich an ihre eigene Kranken- und Pflegekasse zu wenden. Um als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden, müssen entweder ein Pflegekurs oder gleichwertige Erfahrungen beziehungsweise Kenntnisse in der Versorgung von Pflegebedürftigen nachgewiesen werden.
Die Nachbarschaftshilfe in der Pflege ist ein von den Pflegekassen anerkanntes niedrigschwelliges Angebot, das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz nach der Betreuungsangeboteverordnung gefördert wird. Für ihre erbrachten Leistungen – zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Backen, Zeitung- und Bücherlesen sowie kleine Hilfen im Haushalt – können die Nachbarschaftshelfer bis zu 10 Euro pro Stunde abrechnen, maximal 40 Stunden im Monat. Zuhause lebende Personen mit Pflegegrad können dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen. Die Kosten für den sonst obligatorischen Pflegekurs übernimmt die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfers. Die Kosten für die erforderliche Haftpflichtversicherung tragen die Nachbarschaftshelfer selbst.
Kontakte zu Nachbarschaftshelfern finden Sie in der Pflegedatenbank des PflegeNetz Sachsen unter www.pflegenetz.sachsen.de/pflegedatenbank und bei der Nachbarschaftshilfe Dresden unter Telefon 0351-48508922 oder per E-Mail kontakt@nachbarschaftshilfe-dresden.de.
Weitere Infos zum Thema Pflege in Dresden gibt es unter www.dresden.de/pflege.