Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/beratung/beratungsstellen/aids/prostschg/prostituierte.php 23.08.2021 14:15:00 Uhr 11.08.2022 16:59:47 Uhr |
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Anmeldung als Sexarbeiterin/Sexarbeiter nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Wer sexuelle Dienstleistungen erbringt, muss die Tätigkeit vor der Arbeitsaufnahme persönlich anmelden. Hier sind die dazu erforderlichen Schritte beschrieben.
1. Schritt: Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt (Pflichtberatung)
2. Schritt: Anmeldung nach §§ 3-9 ProstSchG beim Ordnungsamt
3. Schritt: Erhalt der Anmeldebescheinigung
Download
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Flyer ProstSchG (*.pdf, 422 KB)
Flyer mit Informationen zur Gesundheitsberatung und Anmeldung nach ProstSchG zum Herunterladen