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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/asyl/gastfreundschaftspauschale.php 15.01.2024 10:47:13 Uhr 29.03.2024 07:50:36 Uhr

Gastfreundschafts­pauschale

Aufwandsentschädigung für die Unterbringung von Geflüchteten in einer privaten Unterkunft

In Dresden haben viele private Gastgeberinnen und Gastgeber Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Sie helfen mit, dass die Unterbringung und Integration von Geflüchteten in unserer Stadt gelingt.

Für registrierte Geflüchtete erhalten Sie unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eine pauschale steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung, die sogenannte Gastfreundschaftspauschale. Ein Abrechnungsformular beinhaltet alle wesentlichen Angaben, damit die Unterkunftskosten als Sozialleistung anerkannt werden können.

Gastfreundschaftspauschale auch im 1. Halbjahr 2024

Die Gastfreundschaftspauschale kann noch bis 30.06.2024 in Anspruch genommen werden.