Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/kultur/03/denkmalschutzrechtliche-verfahren/03420_Denkmalschutzrechtliche_Genehmigung___12__2_.php 15.03.2021 12:35:22 Uhr 20.04.2021 15:28:26 Uhr |
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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Umgebungsschutz
§ 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz
Genehmigungspflichtige Vorhaben an Kulturdenkmalen
(2) Bauliche oder garten- und landschaftsgestalterische Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden.
Andere Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde.
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