Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/kultur/03/denkmalschutzrechtliche-verfahren/03410_Denkmalschutzrechtliche_Genehmigung___12__1_.php 15.03.2021 12:21:20 Uhr 23.04.2021 07:23:42 Uhr |
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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Kulturdenkmale
§ 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz
Genehmigungspflichtige Vorhaben an Kulturdenkmalen
(1) Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
- wiederhergestellt oder instand gesetzt werden,
- in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändert oder beeinträchtigt werden,
- mit An- und Aufbauten, Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen werden,
- aus einer Umgebung entfernt werden,
- zerstört oder beseitigt werden.
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