Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/kultur/03/denkmalschutzrechtliche-verfahren.php 10.02.2020 15:28:02 Uhr 17.04.2021 15:54:14 Uhr |
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Denkmalschutzrechtliche Verfahren
Bei allen Vorhaben, die nicht einer Baugenehmigung bedürfen, erteilt die Denkmalschutzbehörde diese Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.
Vorhaben, die das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals und / oder seine Substanz verändern, sind genehmigungspflichtig. Für geringfügige Maßnahmen und Wiederherstellungen nach außergewöhnlichen Ereignissen genügt eine Anzeige.
Anträge und Anzeigen sind schriftlich und in Papierform einzureichen.
Vorhaben in der direkten Umgebung von Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig.
Vorhaben in Denkmalschutzgebieten, die das Erscheinungsbild des geschützten Bildes verändern, sind genehmigungspflichtig.
Bodeneingriffe sind genehmigungspflichtig.
Kontakt
Denkmalschutz/Denkmalpflege
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Geschäftsbereich Kultur
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abt. Denkmalschutz/ Denkmalpflege
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