Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/kultur/03/03450_Denkmalfoerderung.php 10.02.2020 15:28:51 Uhr 02.03.2021 21:51:17 Uhr |
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Denkmalförderung
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet Dresdens nach der Richtlinie Denkmalförderung (Denkmalförderung Land) sowie nach der Kulturdenkmal-Förderrichtlinie (Denkmalförderung Stadt).
Beide Förderprogramme dienen der Unterstützung und Realisierung von Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, die mit einem denkmalbedingten Mehraufwand verbunden sind. Die Denkmalförderung Stadt eignet sich insbesondere für kleinere, kurzfristige Arbeiten, die Denkmalförderung Land dagegen für größere, längerfristig planbare Maßnahmen. Antragsberechtigt in beiden Programmen sind in der Regel Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer des Kulturdenkmales.
Denkmalförderung Land
Anträge auf Zuwendungen nach der Richtlinie Denkmalförderung (RL Denkmalförderung - RL DFö) müssen in der Regel bis zum 30. Oktober des Vorjahres bei der Landeshauptstadt Dresden eingehen. Nur bei (Not-) Sicherungsmaßnahmen kann von der Antragsfrist abgewichen werden.
Die Antragsunterlagen und ein Informationsblatt finden Sie hier:
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Antrag Denkmalförderung - Land (*.pdf, 212 KB)
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Anlage 2 zum Antrag Denkmalförderung - Land (*.xlsx, 17 KB)
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Datenschutzrechtliche Informationen - Land (*.pdf, 354 KB)
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Infoblatt Denkmalförderung - Land (*.pdf, 527 KB)
Denkmalförderung Stadt
Im städtischen Förderprogramm können Zuwendungen jederzeit beantragt werden, die Bewilligungsentscheidung ergeht dabei grundsätzlich in der Reihenfolge des vollständigen Vorliegens des Antrages und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Zuwendung ist dabei auf höchstens 10 000,00 Euro pro Objekt beschränkt.
Die Antragsunterlagen, ein Informationsblatt sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
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Antrag Denkmalförderung - Stadt (*.pdf, 439 KB)
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Infoblatt Denkmalförderung - Stadt (*.pdf, 508 KB)
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Kulturdenkmal-Foerderrichtlinie (*.pdf, 124 KB)
Kontakt
Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich bitte an:
Besucheranschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Herr Sehn
Kulturrathaus - Hinterhaus
Königstraße 15
01097 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351 488 89 66
E-Mail
rsehn@dresden.de
Postanschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/Denkmalpflege
Herr Sehn
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung