Sicherheitszonen
5. Juni 2009: Sicherheitszonen aufgehoben
Nachdem der US-amerikanische Staatspräsident den Freistaat Sachsen verlassen hat, wurden in der Dresdner Innenstadt die Sicherheitszonen aufgehoben.
Seit 15 Uhr gibt es in Dresden keine nennenswerten Verkehrseinschränkungen mehr.
Bereits seit 13 Uhr war es für Gäste wieder möglich, die Frauenkirche und den Neumarkt zu erreichen. Die bis dahin als Akkreditierungsnachweis geltenden gelben Event-Bändchen haben nur noch einen Souvenirwert.
Geltungszeitraum
Vom 4.06.2009, 3 Uhr, bis zum 5.06.2009, werden in der Landeshauptstadt Dresden
3 Sicherheitszonen (Beschreibung s.u.) eingerichtet:
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden
Das amtliche Dokument liegt zum Download bereit:
- Allgemeinverfügung abrufen (*.pdf, 110 KB)
Sicherheitszone 1 (rot):
Bereich Taschenbergpalais Hotel Kempinski, der durch folgende Straßenzüge umschlossen wird:
Kleine Brüdergasse - Sophienstraße - Taschenberg
Die genannten Straßenzüge sind Bestandteil der Sicherheitszone 1.
Wer hat Zutritt?
Zutritt zur Sicherheitszone 1 haben nur für den Besuch des US-Präsidenten akkreditierte Personen und Fahrzeuge, Anwohner, Angehörige der Sicherheitsbehörden mit entsprechenden Ausweisen oder Personen, die unter Mitführung eines gültigen Ausweisdokumentes ein sonstiges berechtigtes Interesse gegenüber der Polizei nachweisen können.
Sicherheitszone 2 (grün):
Bereich, der durch folgende Straßenzüge oder Teilflächen umschlossen wird:
Augustusstraße - Töpferstraße - An der Frauenkirche - Salzgasse - Rampische Straße - An der Frauenkirche - Neumarkt - Augustusstraße - Schloßplatz - Schloßstraße - Kleine Brüdergasse - Sophienstraße - Dresdner Zwinger (ausgenommen der Zwingerteich und der sich anschließende Park) - Theaterplatz (bis an die nördliche Zufahrtsstraße zur Semperoper) - Sophienstraße - Chiaverigasse - Schloßplatz
Die genannten Straßenzüge selbst sind teilweise nicht Bestandteil der Sicherheitszone 2.
Wer hat Zutritt?
Innerhalb der Sicherheitszone 2 dürfen sich Anwohner und sonstige Berechtigte in der Zeit vom 4.06.2009, 3 Uhr, bis zum 5.06.2009, 24 Uhr, außerhalb von befriedeten Besitztümern und Gebäuden nur in Begleitung von Polizeibeamten zum Betreten oder Verlassen dieser Sicherheitszone bewegen.
Sicherheitszone 3 (grau):
Bereich, der durch folgende Straßenzüge umschlossen wird:
Wilsdruffer Straße (nördliche Gebäudekanten) - Postplatz - Ostra-Allee - Am Zwingerteich - Bernhard-von-Lindenau-Platz - Terrassenufer - Hasenberg - Akademiestraße - Rathenauplatz - St. Petersburger Straße - Pirnaischer Platz
Die genannten Straßenzüge selbst sind teilweise nicht Bestandteil der Sicherheitszone 3.
- Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 110 KB)
Wer hat Zutritt?
Anwohner und sonstige Berechtigte dürfen sich in der Sicherheitszone 3 während der Anwesenheit des US-Präsidenten außerhalb von befriedeten Besitztümern und Gebäuden nur in Begleitung von Polizeibeamten zum Betreten oder Verlassen dieser Sicherheitszone bewegen.
Zugangsberechtigungen für Anwohner und Gewerbetreibende
Die Polizei richtet eine Akkreditierungsstelle ein:
Elbe: Schifffahrtssperre
In der Zeit zwischen 4 Stunden vor Ankunft des US-Präsidenten in der Landeshauptstadt Dresden bis zu dessen Abreise aus der Landeshauptstadt Dresden (Verlassen des Stadtgebietes) gelten zwischen Elb-Kilometer 48,00 (Liegestelle Erdegruben) und Elb-Kilometer 66,90 (Liegestelle Niedergohlis) eine Schifffahrtssperre und ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, Verbände, schwimmende Anlagen und Schwimmkörper.
Behördenfahrzeuge sind von diesem Verbot ausgenommen.
Das Befahren des Geltungsbereiches der Schifffahrtssperre durch Fahrzeuge der Rettungsdienste (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz) darf nur nach Weisung der Wasserschutzpolizei erfolgen.
Für die Sächsische Dampfschifffahrt gelten Ausnahmegenehmigungen. Welche Fahrten stattfinden, erfahren Sie unter
Elbe: Liegeverbot
Vom Elb-Kilometer 54,00 (Albertbrücke) bis Elb-Kilometer 56,56 (Eisenbahnbrücke) gilt vom 4.06.2009, 14 Uhr, bis zum 5.06.2009, 15 Uhr ein Liegeverbot für alle Fahrzeuge, Verbände, schwimmende Anlagen und Schwimmkörper für die gesamte Wasserfläche.
Ausgenommen davon ist das Stillliegen von Schiffen an den genehmigten Anlegestellen zwischen Albertbrücke und Marienbrücke, wobei ein Mindestabstand von jeweils 100 m ober- und unterhalb zur Albertbrücke, Carolabrücke und Augustusbrücke einzuhalten ist.
Während des o. g. Zeitraumes dürfen in diesem Bereich keine wasserbaulichen Arbeiten in der Elbe sowie auf den Uferbereichen durchgeführt werden.
Elbe: Schwimmen, Baden, Angeln
Vom 4.06.2009, 6 Uhr, bis zum 5.06.2009, 24 Uhr, sind zwischen Elb-Kilometer 53,50 (Fähre Johannstadt) und Elbkilometer 58,00 (Hafen Pieschen) das Schwimmen, Baden und Angeln in der Elbe untersagt.
Ausnahme-Genehmigung
zu Schifffahrtssperren und Liegeverbot
zu beantragen bei:
- Postanschrift
- Polizeidirektion Dresden
[Einsatzabschnitt Elbe]
Schießgasse 7
01067 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Telefonnummer
- 0351-8501100
- Faxnummer
- 0351-8501106


