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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schlachttieruntersuchung.php 30.06.2023 11:53:25 Uhr 20.04.2024 04:28:37 Uhr

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die in den Rechtsvorschriften  vorgeschriebene  Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen als auch Hausschlachtungen wird von beauftragten amtlichen Tierärzten durchgeführt.

Durch diese Untersuchungen wird gewährleistet, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und zum Verzehr für den Menschen geeignetes Fleisch  von allen warmblütigen Tieren gewonnen und abgegeben wird.

Auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes sowie des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses (9. SächsKVZ) sind für die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung Gebühren zu erheben. Auf Grund der Anpassung der Wegstreckenpauschale gelten diese ab dem 01.05.2021. Die Gebühren für Hausschlachtungen können auf den Seiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes unter www.dresden.de eingesehen werden. Gebühren, die im Rahmen von gewerblichen Schlachtungen erhoben werden, können von den Gewerbetreibenden direkt im genannten Amt (0351-4080521) erfragt werden.

Untersuchungszeiten / Probenannahme für die Trichinen-Untersuchung

Seit dem 01. September 2019 werden im Lebensmittelüberwachungs-und Veterinäramt keine Fleischproben mehr auf Trichinellen untersucht. In Zukunft werden Fleischproben nur noch an den folgenden Untersuchungsstellen und den unten aufgeführten Wochentagen untersucht:

Montag und Dienstag:
Tierarztpraxis Dr. med. vet. Sebastian Justus, Bautzner Landstraße 273, 01328 Dresden (Tel.: 0351/2654586, Mobil: 0172/5729633)
Probenannahme: Montag: 12 - 15 Uhr, Dienstag - Donnerstag: 15-17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Donnerstag:
Tierarztpraxis Langebrück Dr. med. vet. Mathias Ehrlich, Lessingstr. 23, 01465 Langebrück (Tel.: 035201/7300)
Probenannahme: Montag - Freitag: 08 - 18 Uhr

Außerhalb dieser beiden festen Termine erfolgt auch eine Untersuchung, wenn sich größere Mengen an Proben (>/= 4 Trichinenproben) angesammelt haben bzw. im Rahmen von Treibjagden o.ä. angefallen sind.

Wir weisen darauf hin, dass für eine ordnungsgemäße Untersuchung Proben/Muskulatur [entnommen an den vorgeschriebenen Probenahmeorten - Zwerchfell(pfeiler), Unterarm oder notfalls Zungengrund] zu entnehmen und in ausreichender Menge (mindestens 50 Gramm) abzugeben sind.