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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz/Schutzgebiete_nach_Naturschutzrecht.php 11.12.2023 14:51:54 Uhr 20.04.2024 11:07:02 Uhr

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit (§ 23 BNatSchG) .

In Landschaftsschutzgebieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung (§ 26 BNatSchG)

Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit (§ 28 BNatSchG).

Darüber hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden (§ 18 SächsNatSchG). Die über das ganze Stadtgebiet verteilten Baumnaturdenkmäler bzw. Alleen künden von der Vielfalt und dem Alter unserer Dresdner Bäume, die von unseren Vorfahren mit Weitsicht gepflanzt und gepflegt wurden. Nicht nur die dickste Eiche und die älteste Linde, sondern auch die Bäume mit interessanter Geschichte sind in der interaktiven Karte zu finden.

Die Flächennaturdenkmäler repräsentieren die wertvollsten Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere bzw. gefährdeter Lebensgemeinschaften. In sieben geologischen Naturdenkmälern werden wichtige erdgeschichtliche Zeugnisse der Entwicklung unserer heimatlichen Landschaft dokumentiert.

Weiterhin gibt es die europäischen Schutzgebiete entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH, 92/43/EWG) sowie der Vogelschutzrichtlinie (SPA, 2009/147/EG). Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und die Europäischen Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam das europäische ökologische Netz "NATURA 2000" (§ 31 ff. BNatSchG). Weitere Informationen dazu:


Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden gibt es derzeit (Stand: März 2021) folgende Schutzgebiete:

  • 138 Naturdenkmäler, Gesamtgröße: 134 Hektar

Die folgende Linkliste enthält die Rechtsverordnungen zu wichtigen Naturdenkmälern:

Eine detaillierte interaktive Karte zeigt die Ausdehnung bzw. die Standorte der o. g. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht. Weiterhin finden Sie alle Rechtsverordnungen sowie textliche Erläuterungen zu den einzelnen Schutzobjekten.

Weitere Unterlagen zu den Dresdner Schutzgebieten sind bei der Unteren Naturschutzbehörde einsehbar.